Ein Pilot ist nicht verpflichtet, seine Cockpit-Mütze in dem der Öffentlichkeit zugänglichen Flughafenbereich zu tragen, solange der Arbeitgeber ausschließlich das männliche Cockpitpersonal hierzu verpflichtet. Mit dieser Begründung verurteilte jetzt das Arbeitsgericht Köln den Arbeitgeber – die Fluggesellschaft – eine wegen des Nichttragens der Piloten-Mütze gefertigte „Personalnotiz“ zurückzunehmen und aus der Personalakte zu entfernen.
Arbeitsgericht Köln, Urteil vom 5. April 2001 – 12 Ca 8659/10











