Der Samstag ist ein Werktag iSv. § 6 Abs. 3 Satz 3 und § 6.1 Abs. 2 Satz 1 des TVöD für den Dienstleistungsbereich Krankenhäuser im Bereich der Vereinigung der kommunalen Arbeitgeberverbände (TVöD-K).

Nach diesen Tarifnormen ist für schichtdienstleistende Beschäftigte eine Verminderung der Sollarbeitszeit vorgesehen, wenn sie an bestimmten Vorfeiertagen (Heiligabend, Silvester) oder Feiertagen, die auf einen Werktag fallen, dienstplanmäßig nicht zur Arbeit eingeteilt sind. Ohne diese Regelungen müssten die nach Dienstplan arbeitenden Beschäftigten zur Erreichung der vollen Vergütung die am (Vor-)Feiertag dienstplanmäßig ausgefallenen Stunden an einem anderen Tag ableisten.
Die Arbeitnehmerin ist als Krankenschwester in einem von der Arbeitgeberin betriebenen Krankenhaus mit einer wöchentlichen Arbeitszeit von 38, 5 Stunden beschäftigt. Auf das Arbeitsverhältnis findet der TVöD-K Anwendung. Die Arbeitnehmerin arbeitet nach einem Dienstplan, der Wechselschichten an allen sieben Tagen in der Woche vorsieht. Innerhalb dieses Rahmens wird die Arbeitnehmerin an fünf Tagen mit jeweils 7, 7 Stunden eingesetzt.
Am 1.01.2011 und 24.12 2011 hatte die Arbeitnehmerin dienstplanmäßig frei. Bei beiden Tagen handelte es sich um Samstage. Die Arbeitgeberin hat für diese Tage keine Sollstundenreduzierung vorgenommen, da ein Samstag kein Werktag im Tarifsinne sei. Die Arbeitnehmerin meint hingegen, ihre Sollarbeitszeit vermindere sich für beide Tage um jeweils 7, 7 Stunden.
In der Vorinstanz hat das Landesarbeitsgericht Schleswig-Holstein der Klage der Arbeitnehmerin im Wesentlichen stattgegeben1. Die hiergegen gerichtete Revision der Arbeitgeberin hatte vor dem Bundesarbeitsgericht keinen Erfolg:
Aus dem tariflichen Gesamtzusammenhang ergibt sich, wie das Bundesarbeitsgericht nun ausdrücklich bestätigte, dass der Samstag als Werktag iSv. § 6 Abs. 3 Satz 3 und § 6.1 Abs. 2 Satz 1 TVöD-K anzusehen ist.
Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 20. September 2017 – 6 AZR 143/16
- LAG Schleswig-Holstein, Urteil vom 12.01.2016 – 1 Sa 2323/15[↩]