Unterschiedliche Altersversorgung von Beamten und Arbeitnehmern im öffentlichen Dienst

Differenzierungen im Versorgungsrecht zwischen Beamten und im Arbeitsverhältnis Beschäftigten sind aufgrund der Besonderheiten der Alimentation im Ausgangspunkt gerechtfertigt1.

Unterschiedliche Altersversorgung von Beamten und Arbeitnehmern im öffentlichen Dienst

Ein Günstigkeitsvergleich kann dabei nicht auf einzelne Gesichtspunkte beschränkt werden, sondern muss das Gesamtsystem berücksichtigen2.

Zudem steht dem Gesetzgeber mit Blick auf Rentenansprüche und -anwartschaften ein großer Einschätzungs- und Gestaltungsspielraum zu, der bei der Überleitung der Arbeitsverhältnisse in der DDR in solche der Bundesrepublik Deutschland sogar besonders weit ist3.

Bundesverfassungsgericht, Beschluss vom 16. Januar 2017 – 1 BvR 861/13

  1. vgl. BVerfGE 139, 19, 57, Rn. 79[]
  2. vgl. BVerfG, Beschluss vom 20.02.2008 – 2 BvR 1843/06[]
  3. vgl. BVerfGE 100, 1, 37 f.; 100, 59; 100, 104, 131 ff.; 100, 138, 175 ff.[]