Was ist im Homeoffice erlaubt?

Immer mehr Menschen arbeiten im Homeoffice und erledigen ihre beruflichen Aufgaben von zu Hause aus. Das bringt vor allem den Arbeitnehmern enorme Vorteile. Die Hin- und Rückfahrt vom Arbeitsplatz entfällt. Das spart Zeit, Geld und Nerven. Lästige Kleiderordnungen sind ebenso überflüssig wie das Arbeiten an einem festgelegten Platz. Kurzum, das Homeoffice bietet mehr Freiheit und Selbstbestimmung. Das hat aber auch seine Tücken.

Was ist im Homeoffice erlaubt?

Die Versuchung ist groß

Wer früh aufsteht, sich für das Büro ordentlich zurechtmacht und darauf achtet, pünktlich die U-Bahn zu erreichen, um bald schon zur rechten Zeit an seinem Arbeitsplatz zu sitzen, kommt selten in Versuchung, seine Pflichten zu verletzen. Der innere Schweinehund ist gebändigt und das Tagesziel stets vor Augen. Wer im Homeoffice arbeitet, hat oft ganz andere, viel spannendere Dinge im Blick, zum Beispiel die sozialen Netzwerke, lustige Youtube-Filme oder das NetBet Online Casino Deutschland. In die schillernde Welt des Online-Casinos abzutauchen und ein paar Spiele zu spielen, ist interessanter, als pflichtbewusst am PC zu arbeiten. So manch einer denkt, dass ein bisschen Abwechslung nicht schadet. Der Arbeitnehmer ist unbeobachtet und die Gelegenheit günstig. Die Gratis-Spiele und attraktive Bonusprogramme sind zu verlockend. Man nimmt sich vor, nur ein paar Minuten zu spielen. Daraus wird dann oft eine ganze Stunde oder noch mehr. Es macht einfach zu viel Spaß, in virtuelle Fantasiewelten abzutauchen, neue und spannende Spiele kennen zu lernen und das ein oder andere Sümmchen zu gewinnen. Der Mitarbeiter vergisst dabei häufig die Zeit, denn auch wer im Homeoffice arbeitet, geht einer geregelten Tätigkeit nach. Diese beginnt zumeist morgens um 8 Uhr und endet um 16 Uhr am Nachmittag. In dieser Zeitspanne das Online-Casino außerhalb der Frühstücks- und Mittagspausen zu besuchen, ist verboten.

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Darf der Arbeitgeber Mitarbeiter im Homeoffice kontrollieren?

Bereits die Praxis während des Homeschoolings hat gezeigt: Nicht alle Kinder lernen fleißig und die Versuchungen durch das Internet sind groß. Fakt ist, dass auch die Kontrolle des Arbeitnehmers im Homeoffice wesentlich schwieriger ist als vor Ort in der Firma. Auch rechtlich spricht einiges gegen die Überwachung. Es gibt zwar spezielle Programme, die sogenannten Keylogger, die die Dateneingabe am heimischen Computer genau erfassen. Deren Einsatz ist jedoch nur erlaubt, wenn ein konkreter Verdacht besteht, dass der betreffende Mitarbeiter seine häuslichen Arbeiten grob vernachlässigt. Auch bei der Verwendung digitaler Überwachungssoftware hat immer der Betriebsrat ein Mitbestimmungsrecht. Unter ein generelles Verbot fällt die Dauerüberwachung. Zulässig ist jedoch die stichprobenartige Kontrolle der Dienstgeräte. Hier ist die Kontrolle von E-Mails und Verlaufsdaten erlaubt. Es ist auch schon vorgekommen, dass einem Arbeitnehmer gekündigt wurde, weil dieser während der Arbeitszeit privat online unterwegs war. Bei signifikanten Leistungsdefiziten oder bei einem Verstoß gegen arbeitsvertragliche Pflichten ist darüber hinaus eine Beendigung der Home-Office-Arbeit und ein Zurückholen in den Betrieb unter bestimmten Voraussetzungen möglich. Das bedarf in der Regel der Vereinbarung eines Widerrufsrechts beziehungsweise einer Widerrufsklausel.

Fazit: Wer vor einem PC sitzt, kommt leicht in Versuchung, Filme zu gucken oder das Online-Casino zu besuchen. Dennoch ist der Arbeitnehmer dazu verpflichtet, auch im Homeoffice die vereinbarte Leistung zu bringen. Aus Datenschutzgründen darf der Arbeitgeber jedoch nur begrenzt eingreifen. Der Einsatz von Spionagesoftware oder gar die Beauftragung eines Privatdetektivs ist ohne wichtigen Grund unzulässig.

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