Das Bundesarbeitsgericht hat in einer aktuellen Entscheidung den Arbeitgebern einen weiten Spielraum gelassen, auch Sonntagsarbeit anzuordnen:

Wollen die Vertragsparteien das Weisungsrecht des Arbeitgebers für die Arbeitszeitverteilung durch eine konstitutive Regelung einschränken, müssen hierfür besondere Anhaltspunkte bestehen. Das gilt auch für den Ausschluss gesetzlich und kollektivrechtlich erlaubter Sonn- und Feiertagsarbeit.
Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 15. September 2009 – 9 AZR 757/08