Wenn der Griff zum Smartphone den Job kostet – über die Nutzung von Handys am Arbeitsplatz

Das Smartphone ist heutzutage zu einem omnipräsenten Werkzeug in allen Lebenslagen geworden. So darf das Handy auch am Arbeitsplatz natürlich nicht fehlen.

Wenn der Griff zum Smartphone den Job kostet – über die Nutzung von Handys am Arbeitsplatz

Viele Arbeitnehmer sehen in der Nutzung des Smartphones keinerlei Verletzung der Arbeitsbedingungen und nutzen das Smartphone während der Arbeitszeit regelmäßig. Doch im schlimmsten Fall kann die Nutzung des Smartphones auf der Arbeit zu einer Kündigung führen. Schon kleinere Vergehen können große Auswirkungen haben und den Job kosten. So sollten alle Arbeitnehmer die Bedingungen zu der Nutzung von Smartphones klar hinterfragen. Ansonsten droht ein böses Erwachen. Wir haben die Nutzung von Smartphones am Arbeitsplatz für Sie näher unter die Lupe genommen und verraten Ihnen in welchen Fällen Arbeitgeber eine Abmahnung oder sogar eine fristlose Kündigung aussprechen können.

Handy aufladen im Büro gilt als Diebstahl

Vor allem bei älteren Modellen von Smartphone kommt es nicht selten vor, dass sich der Akku schnell entlädt. Um allerdings weiterhin das Smartphone nutzen zu können, laden viele Arbeitnehmer ihr Smartphone während der Arbeitszeit auf. Um diesem Problem zu entgehen, lohnt es sich meistens auf ein neueres Gerät zu setzen. Smartphones wie das Samsung Galaxy Note8 haben mittlerweile einen sehr leistungsstarken Akku, der auch über einen Tag hinaus genügend Energieleistung bietet. Denn Arbeitgeber können das Aufladen des Smartphones als Diebstahl werten und somit eine Kündigung aussprechen. Deshalb sollte man hier besser auf der sicheren Seite sein und ein Gerät nutzen, welches über eine lange Akkulaufzeit verfügt.

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Private Kommunikation in der Arbeitszeit kann eine Kündigung zu Folge haben

Viele Arbeitnehmer halten einen kurzen Blick auf das Smartphone während der Arbeitszeit für völlig legitim: eine kurze WhatsApp-Nachricht nach Hause, ein Bild auf Facebook hochladen oder ein schneller Anruf daheim. Dabei sind Ablenkungen durch das Smartphone keinesfalls erlaubt und eine Verletzung gegen die Arbeitsbestimmungen. Laut mehreren Fachanwälten haben Arbeitgeber hier die Möglichkeit eine Abmahnung oder schlimmsten Falls eine Kündigung auszusprechen. Demnach ist jede private Nutzung des Smartphones am Arbeitsplatz tabu.

Smartphone Nutzung ausschließlich in der Pause erlaubt

Bei einer durchschnittlichen 8-Stunden-Schicht haben Mitarbeiter eine halbe Stunde Pause. In dieser Pause ist es Arbeitnehmern selbst überlassen, was sie tun. So sollten Mitarbeiter die Pausen nutzen, um das Smartphone für private Zwecke zu nutzen. So raten Fachanwälte für Arbeitsrecht Arbeitnehmern, dass sie das Smartphone ausschließlich in der Mittagspause verwenden sollten. Hier hat der Arbeitgeber keine Grundlagen für eine Abmahnung oder eine Kündigung.