Wohlbefinden am Arbeitsplatz – diese Rechte haben Arbeitnehmer

Vielen Arbeitnehmern war unter Umständen noch nicht bekannt, dass das Recht besteht, zum Beispiel die Lichtverhältnisse am Arbeitsplatz zu überprüfen. Es gibt grundsätzlich zahlreiche Rechte, welche für Arbeitnehmer am Arbeitsplatz herrschen und welche Arbeitnehmer jederzeit in Anspruch nehmen können. Die wichtigsten Rechte werden daher nachfolgend vorgestellt:

Wohlbefinden am Arbeitsplatz – diese Rechte haben Arbeitnehmer

Lichtverhältnisse am Arbeitsplatz überprüfen

Unter anderem haben Arbeitnehmer das Recht, die Lichtverhältnisse am Arbeitsplatz zu überprüfen, denn für diese gelten bestimmte Regeln, um eine angemessene Arbeitsatmosphäre zu bieten. Gemessen werden kann das Licht am Arbeitsplatz unter anderem mit einem Luxmeter.

Bei regulären Büroarbeiten muss die Beleuchtung grundsätzlich mindestens 500 Lux betragen. Werden technische Zeichnungen per Hand angefertigt, so muss diese wiederum bei mindestens 750 Lux liegen. Es gibt zudem einige Tätigkeiten, bei welchen eine Beleuchtung von deutlich mehr als 1.000 Lux vorliegen muss. Je nach Tätigkeit fallen die Vorschriften hier also unterschiedlich aus.

Die durchschnittliche tägliche Arbeitszeit darf 8 Stunden nicht überschreiten

Zu den weiteren Rechten von Arbeitnehmern am Arbeitsplatz zählt auch, dass die tägliche Arbeitszeit im Durchschnitt 8 Stunden nicht überschreiten darf. Allerdings darf die Arbeitszeit auf bis zu 10 Stunden verlängert werden, wenn diese insgesamt in einem Zeitraum von 6 Monaten durchschnittlich 8 Stunden pro Werktag nicht überschreitet.

Nur in Ausnahmefällen und in bestimmten Branche ist rechtlich auch eine längere Arbeitszeit möglich. Somit ist es wichtig, sich über die jeweilige Branche zu informieren.

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Recht auf Arbeitspausen

Jeder Arbeitnehmer hat am Arbeitsplatz zudem ein Recht auf Arbeitspausen, denn diese tragen sowohl den körperlichen als auf dem geistigen Wohlbefinden bei und erhöhen insgesamt die Effizienz auf der Arbeit. Gleichzeitig haben diese auch einen erholen den Effekt, welcher jedem Arbeitnehmer rechtlich zusteht.

Bei einer täglichen Arbeitszeit von bis zu 9 Stunden steht dem Arbeitnehmer eine 30-minütige Pause zu. Überschreitet die Arbeitszeit pro Tag jedoch 9 Stunden, so kann die Pause auf bis zu 45 Minuten erhöht werden.

Genügend Ruhezeit zwischen den Arbeitstagen

Ein weiteres Recht der Arbeitnehmer am Arbeitsplatz liegt in der Ruhezeit Punkt schließlich wird rechtlich vorgeschrieben, dass zwischen den einzelnen Arbeitstagen genügend Ruhezeit vorliegen muss. Der Arbeitnehmer hat hier das Recht auf eine Ruhezeit von mindestens 11 Stunden zwischen zwei Arbeitstagen. Es gibt allerdings einige Branchen, in welchem die Ruhezeit zwischen zwei Arbeitstagen mindestens 10 Stunden betragen muss.

Nach Feierabend müssen keine beruflichen Anrufe mehr entgegengenommen werden

Darüber hinaus müssen Arbeitnehmer rechtlich nach dem Feierabend keine beruflichen Anrufe mehr entgegennehmen oder beantworten. Das Recht hat hier vorgeschrieben, dass die Freizeit nach dem Feierabend der Erholung dient. Die einzige Ausnahme bildet an dieser Stelle der Bereitschaftsdienst.

Überstunden sind nicht immer Pflicht

Arbeitnehmer sollten zudem wissen, dass Überstunden nicht immer die Pflicht darstellen. Überstunden müssen nämlich nur durchgeführt werden, wenn diese entsprechend im Tarifvertrag oder im Arbeitsvertrag festgelegt wurden. Ist dies nicht der Fall, so müssen Überstunden auch dann nicht gemacht werden, wenn diese vom Chef vorgeschrieben werden. Die einzige Ausnahme stellt hier ein Fall von einer Gefahr oder einer Katastrophe dar.

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Urlaub von mindestens 4 Wochen

Zu guter Letzt hat jeder Arbeitnehmer noch das Recht auf einen Urlaub von mindestens vier Wochen pro Jahr. Hier sollte allerdings beachtet werden, dass der Urlaub im Voraus beantragt werden muss und dass der Chef dem Urlaubsantrag zustimmen muss. Der Chef hat durchaus auch die Möglichkeit, diesen abzulehnen. Allerdings muss der Chef eine Ablehnung des Urlaubsantrags begründen. Ein Grund hierfür kann unter anderem sein, dass dieser mit dem Urlaubsantrag von anderen Kollegen kollidiert.