Die Prozessbevollmächtigten der Parteien sind zur (schriftsätzlichen) Erklärung bzw. Entgegennahme einer Kündigung bevollmächtigt. Eine Prozessvollmacht ermächtigt gemäß § 81 ZPO zu allen den Rechtsstreit betreffenden Prozesshandlungen. Dies sind nach ständiger Rechtsprechung auch materiell-rechtliche Willenserklärungen, die sich auf den Gegenstand des Rechtsstreits beziehen, weil sie zur Rechtsverfolgung innerhalb des Prozessziels oder
Lesen