Die Rechtsanwaltskosten werden nicht erstattet, wenn die Beauftragung nicht erforderlich war, sonder zur missbräuchlichen Wahrung von Schadensersatzansprüchen erteilt worden ist.
Im hier entschiedenen Fall des Landgerichts Karlsruhe steht der Klägerin kein Anspruch auf Erstattung außergerichtlicher Anwaltskosten zu. Die Klägerin machte
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