Verzögert sich ein Gerichtsverfahren, weil der zuständige Richter erkrankt, kann das nach einer Entscheidung des Bundessozialgerichts eine Entschädigungspflicht des Staates begründen. Der Staat schuldet Rechtsuchenden eine ausreichende personelle und sachliche Ausstattung der Justiz. Dazu gehören personelle Vorkehrungen für Erkrankungen des richterlichen Personals und andere übliche Ausfallzeiten. Diese müssen insbesondere eine
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