Menschen, die an einem Diabetes mellitus leiden, können nach einem aktuellen Urteil des Landessozialgerichts Berlin-Brandenburg als Schwerbehinderte anerkannt werden, und zwar auch dann, wenn ihre Blutwerte optimal eingestellt sind.
Geklagt hatte eine im Jahre 1953 geborene Frau, die an einem insulinpflichtigen Diabetes mellitus Typ 2 leidet. Dank einer konsequenten Lebensführung, die unter Anderem täglich umfangreicheren Sport einschließt, konnte die Klägerin eine optimale Einstellung ihrer Blutwerte erreichen; deshalb wurde ihr zunächst die Anerkennung als Schwerbehinderte verweigert.
Jetzt hatte die Frau in zweiter Instanz vor dem Landessozialgericht in Potsdam Erfolg: Das Landessozialgericht Berlin-Brandenburg bewertete die regelmäßige sportliche Betätigung als medizinisch notwendigen Therapieaufwand, der Auswirkungen auf die Teilhabe am Leben in der Gesellschaft habe und zu einer Anerkennung als Schwerbehinderte führe.
Landessozialgericht Berlin-Brandenburg, Urteil vom 28. August 2009 – L 13 SB 294/07










