Dieses war der erste Streich …

In zweiter und dritter Lesung hat der Deutsche Bundestag gestern in namentlicher Abstimmung mit 389 zu 128 Stimmen bei 18 Enthaltungen das Gesetz zur Erschwerung des Zugangs zu kinderpornographischen Inhalten in Kommunikationsnetzen verabschiedet.

Dieses war der erste Streich …

Die Bekämpfung von Kinderpornographie ist aller Anstrengung wert. Aber rechtfertigt das die jetzt beschlossenen Regelungen? Zweifel sind – gelinde gesagt – angebracht. Die Sperre einzelner Seiten ist im Internet wirkungslos, weil leicht zu umgehen. Kommt dann die umfassende Kontrolle allen Internetverkehrs?

Und: Das Gesetz greift zu spät. Wenn die Photos und Videos einmal produziert sind, ist der Missbrauch bereits geschehen.

Und geht es wirklich nur um den Schutz der Kinder? Erinnerungen werden wach: Bei der Einrichtung der zentralen Konten-Datenbank bei der BAFin ging es auch nur um die Terrorbekämpfung durch Aufspüren von Al Qaida-Geldern. Heute dient diese Datenbank insbesondere den Sozialämtern und den Finanzämtern als Auskunftsquelle. Der Verdacht liegt nahe, dass auch hier wieder einmal ein Grund vorgeschoben wird, gegen den niemand etwas haben kann, um das Ganze dann Schritt für Schritt auszuweiten, bis man beim gewünschten Ergebnis ist. Eine Taktik, die seit Jahren vielfach erprobt ist. Eine Taktik, die zeigt, welche Meinung Politiker wirklich von dem in Sonntagsreden immer wieder hochgehaltenen „mündigen Wahlbürger“ haben. Erste Begehrlichkeiten sind auch schon aufgetaucht: Die hessische Landesregierung hat, Medienberichten zufolge, bereits öffentlich die Ausweitung der Internetsperren auf Online-Kasinos gefordert, die den Landeslotterien sinkende Einnahmen bescheren. Aber das ist sicherlich nur ein Missverständnis…

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