Glühlampen – Ein Ausstieg auf Raten

„Ab dem 1. September 2009 sind Glühbirnen verboten!“ – So oder ähnlich liest man es überall seit einigen Tagen. Doch so ganz stimmt das nicht:

Glühlampen – Ein Ausstieg auf Raten

Hintergrund der aktuellen Aufregung ist die EU-Verordnung 244/2009, die Mindestanforderungen an die Effizienz von Haushaltslampen vorschreibt. EU-weit sollen hierdurch am Ende jährlich knapp 40 Terawattstunden Energie – der derzeitige jährliche Stromverbrauch Rumäniens – eingespart werden und der CO2-Ausstoß um 15 Millionen Tonnen sinken.

Doch was ist jetzt mit der allgegenwärtigen Glühbirne? Nun, entgegen den landläufigen Meldungen besteht ab heute kein Verbot für herkömmliche Glühbirnen. Die EU-Verordnung 244/2009 sieht gerade kein Verbot bestimmter Techniken – etwa der herkömmlichen Glühlampen – vor. Die EU-Verordnung stellt allerdings Anforderungen an die Energieeffizienz von üblicherweise in Privathaushalten eingesetzten Lampen.
Weniger energieeeffiziente Haushaltslampen, die diese Anforderungen nicht erfüllen, dürfen ab einem bestimmten Zeitpunkt nicht mehr „in Verkehr gebracht“, also hergestellt oder in die EU importiert werden. Dies wird naturgemäß dazu führen, dass ein Großteil der heute noch gebräuchlichen Glühlampen in Laufe der nächsten Jahre verschwinden wird. Es hindert aber weder den Handel, die dort noch befindlichen Restbestände weiter zu verkaufen, noch verpflichtet es Sie, Glühbirnen auszutauschen. Sie können also weiterhin Ihre bisherigen Haushaltslampen verwenden. Wenn die „durchgebrannt“ sind, kann es allerdings sein, dass Sie hierfür keinen Ersatz mehr finden und daher notgedrungen auf Energiesparlampen umsteigen müssen.

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Alle Lampenarten betroffen

Doch auch dies ist nicht der endgültige Abschied von der altvertrauten Glühbirne. Bestimmte Arten von Glühlampen werden auch in Zukunft erhältlich sein, einfach weil es für bestimmte Anforderungen derzeit keinen gleichwertigen, energieeffizienteren Ersatz gibt. Die Regelung gilt auch nicht nur für Glühlampen, sondern für alle Lampenarten, also auch für Halogenlampen, Leuchtstofflampen und LED-Lampen. Auch diese dürfen zukünftig nur noch in den Verkehr gebracht werden, wenn sie die jeweils geltenden Energieeffizienzanforderungen einhalten.

Von der EU-Verordnung 244/2009 ebenfalls betroffen sind Leuchtstofflampen, lediglich für Leuchtstofflampen ohne eingebautes Vorschaltgerät („Leuchtstoffröhren“) sowie für Hochdruckentladungslampen bestehen spezielle Regelungen.

Zeitplan

Die EU-Verordnung 244/2009 führt die Energieeffizienzanforderungen in mehreren zeitlichen Stufen ein, wobei die zu erfüllende Energieeffizienz jeweils als Verbindung aus Leistungsaufnahme („Watt“) und Lichtausbeute (Lichtstrom, „Lumen“) festgelegt wird. Bezogen auf eine heutige „Standardglühlampe“ trifft es daher:

  • ab dem 1. September 2009 alle matten Glühlampen und alle Glühlampen mit einer Leistung von mehr als 75 Watt,
  • ab dem 1. September 2010 alle Glühlampen mit einer Leistung von mehr als 60 Watt,
  • ab dem 1. September 2011 alle Glühlampen mit einer Leistung von mehr als 40 Watt,
  • ab dem 1. September 2012 alle Glühlampen mit einem Lichtstrom von weniger als 60 Lumen (nach heutigem Stand der Technik entspricht dies Glühlampen bis 10 Watt) und schließlich
  • ab 2016 alle Lampen, die nicht wenigstens die Energieeffizienzklasse B aufweisen.
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Energiepolitik 2009

Speziallampen

Nicht von der EU-Verordnung betroffen sind Lampen für Spezialanwendungen, die aufgrund ihrer technischen Eigenschaften oder laut der ihnen beigefügten Produktinformationen nicht zur Raumbeleuchtung im Haushalt geeignet sind, also etwa Pflanzen- oder Wachstumslampen, wie sie in der Gärtnerei oder der Landwirtschaft Verwendung finden. Bei diesen Speziallampen ist jedoch auf der Verpackung und in jeder Art von Produktinformation, mit der die Lampe in Verkehr gebracht wird, an gut sichtbarer Stelle und deutlich lesbar der vorgesehene Verwendungszweck anzugeben sowie ein Hinweis anzubringen, dass die Lampe zur Raumbeleuchtung im Haushalt nicht geeignet ist.

Nicht unter die Energieeffizienzregelungen fallen übrigens auch farbige Lampen. Bevor Sie hier allerdings auf eine „gute Idee“ kommen, eines haben die Eurokraten bereits berücksichtigt: „Soft Tone“-Lampen oder „Soft White“-Lampen, also Glühlampen mit leicht farbigem Licht, fallen wie normale Glühlampen unter die Energieeffizienzgrenzen.

Kein Argument ist auch, dass die herkömmliche Glühbirne für einige Einsatzzwecke – nur kurze Brennzeiten, häufige Schaltvorgänge, Dimmbarkeit – besser geeignet ist als die alternativen „Energiesparlampen“, die derzeit bis zu 2 Minuten benötigen, bis sie ihre Leuchtkraft entwickelt haben, die häufiges Aus- und Einschalten mit einer verkürzten Lebensdauer quittieren und die sich auch nicht dimmen lassen. Alltagstauglichkeit ist halt kein Zweck der EU-Lampen-Verordnung.