Individualbeschwerde bei Kinderrechtsverletzungen

Mit dem heutigen Tag können Kinder ihre Rechte aus der Kinderrechtskonvention der Vereinten Nationen auch geltend machen.

Individualbeschwerde bei Kinderrechtsverletzungen

Nachdem mindestens 10 Staaten das 3. Zusatzprotokoll der Kinderrechtskonvention ratifiziert haben, ist das dort verankerte Beschwerdeverfahren am 14. April 2014 in Kraft getreten. Deutschland hat bereits als 3. Staat das Fakultativprotokoll zum Übereinkommen über die Rechte des Kindes am 28.2.2012 unterzeichnet und ein Jahr später ratifiziert.

Wie die Bundesfamilienministerin geäußert hat, steht von jetzt an den Kindern ein Instrument zur Verfügung, mit dem sie ihre Rechte auch auf internationaler Ebene geltend machen können. Alle Rechtsverletzungen aus der Kinderrechtskonvention und den Zusatzprotokollen können vor dem Ausschuss der Vereinten Nationen für die Rechte des Kindes angeprangert werden. So bezeichnet die Bundesfamilienministerin diesen Tag als „wichtigen Tag für die Kinderrechte“.

Mit der Einrichtung dieses Individualbeschwerdeverfahrens sind gleichzeitig auch Schutzmaßnahmen für Kinder vorgesehen, um eine Benachteiligung durch eine von ihnen eingereichte Beschwerde zu verhindern.