Bundesfinanzhof (BFH)

Die Kostenentscheidung des Gerichts – und keine Erinnerung wegen fehlender Prozessvollmacht im Beschwerdeverfahren

Über die Stellung als Kostenschuldner ist in der Kostengrundentscheidung zu entscheiden. In einem Erinnerungsverfahren kann dies nicht mehr angegriffen werden. Dem zugrunde lag ein Fall aus Münster: Der Kläger war ausweislich des Urteilsrubrums -neben einer weiteren Klägerin- Kläger und damit Beteiligter des vor dem Finanzgericht Münster wegen Einkommensteuer für 2016

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Audi

Anforderungen an ein elektronisches Fahrtenbuch

Ein Fahrtenbuch muss in geschlossener Form geführt werden. Eine mithilfe eines Computerprogramms erzeugte Datei genügt diesen Anforderungen nur, wenn nachträgliche Veränderungen an den zu einem früheren Zeitpunkt eingegebenen Daten nach der Funktionsweise des verwendeten Programms technisch ausgeschlossen sind oder zumindest in ihrer Reichweite in der Datei selbst dokumentiert und offen

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Finanzgericht Hamburg

Verfahrensfehler: Überraschungsentscheidung – trotz Säumnis

Eine Überraschungsentscheidung liegt vor, wenn das Finanzgericht sein Urteil auf einen bis dahin nicht erörterten rechtlichen oder tatsächlichen Gesichtspunkt stützt und damit dem Rechtsstreit eine Wendung gibt, mit der auch ein gewissenhafter und kundiger Prozessbeteiligter selbst unter Berücksichtigung der Vielzahl vertretbarer Auffassungen nach dem bisherigen Verlauf der Verhandlung nicht rechnen

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Finanzgericht Düsseldorf

Die vollbeendete GbR – und die Klagebefugnis

Gemäß § 48 Abs. 1 Nr. 1 Alternative 1 FGO ist eine Personengesellschaft befugt, als Prozessstandschafterin für ihre Gesellschafter und ihrerseits vertreten durch ihre(n) Geschäftsführer Klage gegen den Gewinnfeststellungsbescheid zu erheben, der sich inhaltlich nicht an die Gesellschaft, sondern an die Gesellschafter als Subjekte der Einkommensteuer richtet. Daneben können einzelne

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Schreibmaschine

Die Beschwerde der Steuerberatungsgesellschaft – oder: das nicht genutzte beSt

Berufsausübungsgesellschaften nach § 3 Satz 1 Nr. 2, § 49 des Steuerberatungsgesetzes, die in das Steuerberaterverzeichnis eingetragen sind, sind gemäß § 52d Satz 1 und 2 FGO verpflichtet, seit dem 01.01.2023 das besondere elektronische Steuerberaterpostfach zu nutzen.  Vorbereitende Schriftsätze und deren Anlagen sowie schriftlich einzureichende Anträge und Erklärungen -damit auch

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Köln Gerichtsgebäude Apellhofplatz

Die liechtensteinische Familienstiftung – und die Schenkungsteuer

Das Finanzgericht Köln hat europarechtliche Zweifel daran, ob einer in Liechtenstein ansässigen Familienstiftung das für inländische Familienstiftungen geltende sog. Steuerklassenprivileg im Rahmen der Erbschaft- und Schenkungsteuer vorenthalten werden darf. Es hat daher ein bei ihm hierzu anhängiges Verfahren ausgesetzt und diese Rechtsfrage dem Gerichtshof der Europäischen Union zur Vorabentscheidung vorgelegt:

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Bundesfinanzhof (BFH)

Der Streit um die wirksame Erledigung – und die Kostenentscheidung

Stellt das Finanzgericht im Erledigungsstreit fest, dass die Erledigungserklärungen wirksam waren und der Rechtsstreit in der Hauptsache erledigt ist, bleibt die Kostenentscheidung nach § 138 Abs. 1 der Finanzgerichtsordnung bestehen. Für den Erledigungsstreit ergeht eine weitere Kostenentscheidung. Widerruft nach beidseitigen Erledigungserklärungen und entsprechender Kostenentscheidung ein Beteiligter seine Erledigungserklärung und kommt

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Bundesfinanzhof (BFH)

Der Streit um die Erledigung der Hauptsache

Es stellt einen Verfahrensfehler dar, wenn das Finanzgericht im Erledigungsstreit die Erledigung in der Hauptsache feststellt, obwohl eine Erledigungserklärung unwirksam war und der Rechtsstreit fortzusetzen gewesen wäre. Denn auch dann, wenn das Finanzgericht eine Klage zu Unrecht durch Prozessurteil als unzulässig abweist, anstatt in der Sache zu entscheiden, liegt nach

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Bundesfinanzhof (BFH)

Der nicht protokollierte gerichtliche Hinweis

Erteilt das Finanzgericht in einer mündlichen Verhandlung oder einem Erörterungstermin einen Hinweis, ist dessen konkreter Inhalt zumindest in gestraffter Form zu protokollieren. Nicht protokollierte Hinweise gelten grundsätzlich als nicht erteilt. Gemäß § 155 Satz 1 FGO i.V.m. § 139 Abs. 4 Satz 1 ZPO müssen die vom Gericht erteilten Hinweise

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Bundesfinanzhof (BFH)

Datenschutz im Besteuerungsverfahren – und der Rechtsschutz vor den Finanzgerichten

78 der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) fordert zum Schutz der Rechte, die dem Einzelnen aus der Datenschutz-Grundverordnung erwachsen, einen wirksamen gerichtlichen Rechtsbehelf, der nach Maßgabe des nationalen Verfahrensrechts eine vollständige inhaltliche Überprüfung der Beschwerdeentscheidung der Aufsichtsbehörde durch das Gericht ermöglicht. Maßstab für den Umfang der Ermittlungen im Rahmen einer Beschwerde nach Art.

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Finanzamt

Nichtigkeit eines Schenkungsteuerbescheids

Ein Schenkungsteuerbescheid ist nichtig, wenn ihm auch nach verständiger Auslegung nicht mit hinreichender Sicherheit die Höhe der festgesetzten Schenkungsteuer entnommen werden kann. Ein Verwaltungsakt muss inhaltlich hinreichend bestimmt sein (§ 119 Abs. 1 AO). Er ist nichtig und damit nach § 124 Abs. 3 AO unwirksam, soweit er an einem

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Bundesfinanzhof (BFH)

Der nach der Einspruchsentscheidung geänderte Steuerbescheid

Wird der angefochtene Verwaltungsakt nach Bekanntgabe der Einspruchsentscheidung geändert oder ersetzt, so wird der neue Verwaltungsakt Gegenstand des Verfahrens (§ 68 Satz 1 FGO). Diese Vorschrift gilt nach § 121 Satz 1 FGO auch im Revisionsverfahren. Die Begriffe „geändert“ und „ersetzt“ sind weit auszulegen. Eine Änderung oder Ersetzung setzt voraus,

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Deutsche Bank

Die Konzernfinanzierungsgesellschaft – und das gewerbesteuerliche Bankenprivileg

Die Inanspruchnahme des gewerbesteuerlichen Bankenprivilegs setzt nicht voraus, dass das Unternehmen mit Bankgeschäften höhere Gewinne erzielt als mit sonstigen Geschäften; maßgeblich ist, dass die Aktivposten aus Bankgeschäften und dem Erwerb von Geldforderungen die Aktivposten aus anderen Geschäften überwiegen. Das gilt (jedenfalls in den Erhebungszeiträumen 2008 bis 2017) auch für Konzernfinanzierungsgesellschaften.

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Bücherregal

Die Rechnung des Konkursverwalters – und der Vorsteuerabzug

Hat der Gemeinschuldner seine unternehmerische Tätigkeit bereits vor der Eröffnung des Konkursverfahrens eingestellt, ist über den Vorsteuerabzug aus der Leistung des Konkursverwalters nach der früheren unternehmerischen Tätigkeit des Gemeinschuldners zu entscheiden. Fehlt es an einer auf den Unternehmenserhalt gerichteten Unternehmensfortführung, ist es unerheblich, wenn es im Konkursverfahren auf dem Weg

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Verwaltungsgericht Köln / Finanzgericht Köln

Von der Zusammenveranlagung zur Einzelveranlagung – und der Übergang während des Klageverfahrens

Wird ein Zusammenveranlagungsbescheid während des Klageverfahrens aufgehoben und werden stattdessen Einzelveranlagungsbescheide erlassen, dann werden diese nicht gemäß § 68 Satz 1 der Finanzgerichtsordnung zum Gegenstand des Klageverfahrens. Da sich der Rechtsstreit durch die vom Finanzamt vorgenommene Aufhebung des angefochtenen Zusammenveranlagungsbescheids erledigt hatte, hat das Finanzgericht die Klage vielmehr als unzulässig

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Frankfurt Skyline

Die Holding als Unternehmer

Der Umstand, dass eine Holdinggesellschaft auch die Kosten für eigene Leistungsbezüge in das von den Tochtergesellschaften an sie zu zahlende Entgelt kalkulatorisch einbezieht, steht der Annahme, dass Leistungen gegen Entgelt erbracht werden und eine wirtschaftliche Tätigkeit vorliegt, nicht entgegen. Im Übrigen kommt es für das Vorliegen einer wirtschaftlichen Tätigkeit nicht

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Vater mit Kind

Die durch ein DBA freigestellten ausländischen Einkünfte – und der Kinderfreibetrag

Es ist weder verfassungsrechtlich noch unionsrechtlich geboten, die steuerliche Auswirkung der Kinderfreibeträge in dem Umfang herzustellen, der sich bei Steuerpflicht der ausländischen Einkünfte ergäbe. Gegenstand der Rüge der Steuerpflichtigen im hier vom Bundesfinanzhof entschiedenen Fall ist die Höhe der Entlastungswirkung der Berücksichtigung von Abzugsbeträgen des Familienleistungsausgleichs; die finanzielle Auswirkung wäre

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Geldrechner

Die durch ein DBA freigestellten ausländischen Einkünfte – Progressionsvorbehalt und Übermaßbesteuerung

Bei unter Progressionsvorbehalt abkommensrechtlich steuerfrei gestellten ausländischen Einkünften liegt auch dann keine unzulässige Übermaßbesteuerung der ausländischen Einkünfte vor, wenn bei Zusammenrechnung der Auslandssteuer und der inländischen Steuererhöhung aufgrund des Progressionsvorbehaltes rechnerisch eine Steuerbelastung der ausländischen Einkünfte von mehr als 49 % entsteht. Die abkommensrechtlich zugelassene Einbeziehung der ausländischen Einkünfte bei

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Grabplatte

Die Jastrowsche Klausel im Berliner Testament – und die Erbschaftsteuer

Setzen Ehegatten in einem sogenannten Berliner Testament sich gegenseitig als Alleinerben ein und gewähren denjenigen Kindern ein betagtes Vermächtnis, die beim Tod des Erstversterbenden ihren Pflichtteil nicht fordern (sogenannte Jastrowsche Klausel), kann der überlebende Ehegatte als Erbe des erstversterbenden Ehegatten die Vermächtnisverbindlichkeit nicht als Nachlassverbindlichkeit in Abzug bringen, da das

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Bundesfinanzhof (BFH)

Die Neutralitätspflicht des Richters – und sein Hinweis auf einen begünstigenden Fehler

Das finanzgerichtliche Verfahren ist vom Amtsermittlungsgrundsatz geprägt, sodass das Finanzgericht nicht nur berechtigt, sondern verpflichtet ist, einen den Kläger begünstigenden Fehler des Finanzamtes im Rahmen der Klageanträge zu seinen Lasten zu berücksichtigen (Saldierungsgebot). Ein solcher Hinweis an die Beteiligten zur Vermeidung einer Überraschungsentscheidung verletzt die dem Finanzgericht obliegende Neutralitätspflicht nicht.

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Autohändler

Restwert-Leasing – und der Beteiligungsbetrag des Kfz-Händlers

Die beim Leasing-Restwertmodell von einem Kraftfahrzeug-Händler an einen Automobilproduzenten zur Übernahme des Restwertrisikos (Restwertabsicherung) zu leistenden „Beteiligungsbeträge“ sind im Zeitpunkt der Zusage der Restwertabsicherung nicht als Verbindlichkeit zu passivieren. Der Bildung einer Verbindlichkeitsrückstellung in Höhe der beim Fahrzeugrückerwerb zu leistenden „Beteiligungsbeträge“ steht der Grundsatz der (Nicht-)Bilanzierung schwebender Geschäfte entgegen. Die

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Bundesfinanzhof (BFH)

Der Verstoß gegen den klaren Inhalt der Akten

Nach § 96 Abs. 1 Satz 1 Halbsatz 1 FGO entscheidet das Gericht nach seiner freien, aus dem Gesamtergebnis des Verfahrens gewonnenen Überzeugung. Das Gesamtergebnis des Verfahrens umfasst den gesamten durch das Klagebegehren begrenzten und durch die Sachaufklärung des Gerichts und die Mitverantwortung der Beteiligten konkretisierten Prozessstoff. Insbesondere verpflichtet §

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Erste Tätigkeitsstätte eines Rettungssanitäters

Ordnet der Arbeitgeber seine Mitarbeiter einem Versorgungsbereich zu, innerhalb dessen sie dauerhaft und grundsätzlich, aber rollierend auf Basis monatlich erstellter Dienstpläne in verschiedenen Rettungswachen eingesetzt werden, kommt eine dauerhafte Zuordnung zu einer bestimmten Rettungswache nicht in Betracht. Es ist Tatfrage und daher vom Finanzgericht im Einzelfall zu beurteilen, ob eine

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Finanzgericht des Saarlandes, Landesarbeitsgericht Saarland und Arbeitsgericht Saarland

DSGVO – und keine Aktenkopie für die GmbH vom Finanzgericht

Die Anwendungserweiterung der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) durch § 2a Abs. 5 der Abgabenordnung gilt nur für das Besteuerungsverfahren nach der Abgabenordnung, nicht jedoch für das Verfahren vor den Finanzgerichten. Eine juristische Person kann unmittelbar aus Art. 15 DSGVO keine Rechte ableiten. In dem hier entschiedenen Fall beantragte die vor dem Finanzgericht

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Bundesfinanzhof (BFH)

Der Steuerberater und Wirtschaftsprüfer vor dem Finanzgericht – und das beSt

Ein Steuerberater und Wirtschaftsprüfer, der gegenüber dem Gericht auch unter der Berufsbezeichnung „Steuerberater“ auftritt, ist zur aktiven Nutzung des besonderen elektronischen Steuerberaterpostfachs verpflichtet. Vorbereitende Schriftsätze und deren Anlagen sowie schriftlich einzureichende Anträge und Erklärungen -und damit auch die Erhebung einer Anhörungsrüge-, die durch einen Rechtsanwalt, durch eine Behörde oder durch

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Opernloge

Die VIP-Loge für Kunden und Mitarbeiter – und die Pauschalierung der Einkommensteuer

Die unentgeltliche Zurverfügungstellung von Plätzen in einer VIP-Loge an Geschäftspartner und Arbeitnehmer ist eine Sachzuwendung, die nach § 37b EStG pauschal besteuert werden kann. Gegenstand der Sachzuwendung ist die Überlassung des einzelnen Logenplatzes. Auf Leerplätze entfallende Aufwendungen sind deshalb nicht zu berücksichtigen. Die Aufwendungen des Steuerpflichtigen für die überlassenen Plätze

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beSt statt Fax – oder: keine Beschwerde gegen prozessleitende Verfügungen

Auf die elektronische Übermittlung einer Klageschrift gemäß § 52d FGO kann das Finanzgericht nicht aus Billigkeitsgründen verzichten. Der Hinweis des Finanzgerichts, dass die Klage gemäß § 52d FGO formfehlerhaft erhoben wurde, kann nicht mit der Beschwerde angegriffen werden. Dem hier vom Bundesfinanzhof entschiedenen Beschwerdeverfahren lag ein Fall aus Düsseldorf zugrunde: Die

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Nordic Walking

Gesundheitsprävention – und die Unterkunfts- und Verpflegungsleistungen des Arbeitgebers

Mit Präventionsleistungen im Zusammenhang stehende unentgeltliche oder vergünstigte Unterkunfts- und Verpflegungsleistungen des Arbeitgebers sind regelmäßig nicht nach § 3 Nr. 34 des Einkommensteuergesetzes steuerfrei. In dem hier vom Bundesfinanzhof entschiedenen Fall ermöglichte die klagende Arbeitgeberin in den Kalenderjahren 2011 bis 2014 (Streitzeitraum) ihren Arbeitnehmern die Teilnahme an sogenannten Gesundheitstagen, die

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Bundesfinanzhof

Der Wechsel des Prozessbevollmächtigten – und die Wiedereinsetzung in den vorigen Stand

Bei einem Wechsel des Prozessbevollmächtigten kann dem Kläger im Rahmen einer Wiedereinsetzung in den vorigen Stand nur das Verschulden des Prozessbevollmächtigten zugerechnet werden, der im Zeitpunkt des Ablaufs der Frist im Innenverhältnis zur Führung des Verfahrens rechtsgeschäftlich wirksam beauftragt ist. Ein Verschulden des früheren Prozessbevollmächtigten kann selbst dann nicht zugerechnet

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Bordell

Die Umsätze im Bordell – und ihre Zurechnung

Die Zurechnung von Umsätzen in einem Bordell ist für den Bundesfinanzhof höchstrichterlich geklärt. Daran hat sich nach seiner Ansicht auch nichts durch das Urteil des Bundesgerichtshofs vom 05.05.2022 geändert. Grundsätzliche Bedeutung im Sinne des § 115 Abs. 2 Nr. 1 der Finanzgerichtsordnung (FGO) kommt einer Rechtssache zu, wenn eine für

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Bundesfinanzhof (BFH)

Nichtzulassungsbeschwerde – und die Darlegung der Divergenz

Die schlüssige Rüge einer Divergenz erfordert die Darlegung, dass das Finanzgericht bei gleichem oder vergleichbarem Sachverhalt in einer entscheidungserheblichen Rechtsfrage eine andere Auffassung vertritt als der Bundesfinanzhof, ein anderes Finanzgericht oder ein anderes oberstes Bundesgericht. Dabei muss das Finanzgericht seinem Urteil einen entscheidungserheblichen (tragenden) abstrakten Rechtssatz zugrunde gelegt haben, der

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Finanzgericht München

Elektronischer Rechtsverkehr – und die Rechtsmittelbelehrung im finanzgerichtlichen Urteil

Die Rechtsmittelbelehrung in einem finanzgerichtlichen Urteil muss keinen Hinweis auf die für bestimmte Prozessvertreter bestehende Pflicht zur elektronischen Übermittlung einer Nichtzulassungsbeschwerde und ihrer Begründung (§ 52d FGO) enthalten. Eine Rechtsmittelbelehrung ist auch ungeachtet der gemäß § 52d FGO für bestimmte Prozessvertreter bestehenden Pflicht zur Übermittlung der Nichtzulassungsbeschwerde und ihrer Begründung

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Bundesfinanzhof (BFH)

Nichtzulassungsbeschwerde – und die Rüge der Verletzung der Sachaufklärungspflicht

Die Rüge mangelnder Sachaufklärung (§ 76 Abs. 1 Satz 1 FGO) durch Nichterhebung angebotener oder sich aufdrängender Beweise setzt voraus, dass der Beschwerdeführer die ermittlungsbedürftigen Tatsachen, die angebotenen Beweismittel, die genauen Fundstellen, das voraussichtliche Ergebnis der Beweisaufnahme und inwieweit das Urteil des Finanzgericht aufgrund dessen sachlich-rechtlicher Auffassung auf der unterbliebenen

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Bundesfinanzhof

Hunderte Klagen – und die Frage der Prozessfähigkeit

Die Annahme von Prozessunfähigkeit setzt grundsätzlich voraus, dass sämtliche Beweismittel ausgeschöpft werden, insbesondere ein Sachverständigengutachten eingeholt und zuvor eine persönliche Anhörung durchgeführt wird. Die fehlende Mitwirkung an der Aufklärung geht zulasten des Antragstellers. Ist für einen Antragsteller in der Vergangenheit eine sachverständige Begutachtung durchgeführt worden, die zur Feststellung von Prozessunfähigkeit

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Bundesfinanzhof

Der durch eine Steuerberaterin eingelegte Einspruch – und seine Auslegung

Ein von einem fachkundigen Bevollmächtigten eingelegter Einspruch, der die angefochtenen Bescheide eindeutig und abschließend bezeichnet, ist nicht dahingehend auslegungsfähig, dass auch ein weiterer -im Einspruchsschreiben nicht benannter- Steuerbescheid angefochten werden soll. In dem hier vom Bundesfinanzhof entschiedenen Fall reichte der Kläger eine Umsatzsteuervoranmeldung für den Zeitraum Oktober 2009 beim Finanzamt

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Bundesfinanzhof

Das nur nur teilweise kapitalisierte Ruhegehalt

Ein einheitlicher Anspruch auf ein Ruhegehalt, das teilweise als monatliche Versorgungsleistung und teilweise als Kapitalleistung ausgezahlt wird, unterliegt mangels Zusammenballung nicht der ermäßigten Besteuerung nach § 34 EStG. Als ermäßigt zu besteuernde außerordentliche Einkünfte kommen insbesondere Vergütungen für mehrjährige Tätigkeiten in Betracht (§ 34 Abs. 2 Nr. 4 EStG). Eine

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Schultafel

Das nach dem Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz geförderte Darlehen – und sein Teilerlass als Arbeitslohn

Der allein vom Bestehen der Abschlussprüfung abhängige Darlehensteilerlass bei der beruflichen Aufstiegsfortbildung ist Ersatz von Werbungskosten aus in der Erwerbssphäre liegenden Gründen und führt daher zu Arbeitslohn. Ein teilweiser Darlehenserlass bei der beruflichen Aufstiegsfortbildung führt mithin zu steuerpflichtigem Arbeitslohn bei den Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit (§ 19 Abs. 1 Satz

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