Erst im letzten Oktober hat der Gesetzgeber im Europawahlgesetz die bereits zuvor vom Bundesverfassungsgericht als verfassungswidrig beanstandete 5%-Sperrklausel durch eine neue 3%-Sperrklausel ersetzt. Nun trifft das Karlsruher Verdikt auch diese 3%-Klausel: Die Drei-Prozent-Sperrklausel im deutschen Europawahlrecht ist unter den gegenwärtigen rechtlichen und tatsächlichen Verhältnissen verfassungswidrig und nach dem heute verkündeten
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