Es liegt kein Verstoß gegen das Unionsrecht in der Weigerung der Slowakei, den Präsidenten Ungarns in ihr Hoheitsgebiet einreisen zu lassen. Denn der Umstand, dass ein Unionsbürger das Amt eines Staatsoberhaupts bekleidet, kann eine aus dem Völkerrecht folgende Beschränkung des
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