Der Rechtsausschuss des Europäischen Parlaments hat den Berichtsentwurf bezüglich der Verordnung zur Einführung eines europäischen Verfahrens für geringfügige Forderungen mit zahlreichen Änderungen angenommen. Ziel dieses Verfahrens ist es, Rechtsstreitigkeiten in Zivil- und Handelssachen, bei denen der Wert der Forderung 2000
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