Träumen Sie auch von Heirat, Haus, Hund und Kind? Viele erfüllen sich diese scheinbar optimale Lebensvorstellung – doch plötzlich sieht die Realität komplett anders aus. Oftmals müssen viele leider feststellen, dass der Partner an ihrer Seite keine Person ist, mit der sie ihr ganzes Leben teilen wollen. Schlimmer noch: Manchmal stellt sich heraus, dass der Partner aus verschiedenen Gründen nicht mehr über das Leben Ihres Kindes mitentscheiden sollte, da ansonsten dessen Wohl gefährdet ist. Ist dies der Fall, bietet Ihnen das alleinige Sorgerecht die Möglichkeit, auch ohne die Zustimmung des zweiten Elternteils die einzige Fürsorge für das Kind zu übernehmen. Was hierunter zu verstehen ist, wie Sie das Sorgerecht beantragen und warum ein kompetenter Rechtsanwalt in Siegburg in solch einer emotionalen Ausnahmesituation hilfreich ist, lesen Sie hier.

Das ist unter alleinigem Sorgerecht zu verstehen
Unter alleinigem Sorgerecht wird verstanden, dass ausschließlich einem Elternteil die Fürsorge für ein minderjähriges Kind gegeben wird. Dies bedeutet, dass alle Entscheidungen, die das Kind betreffen, ohne Rücksprache und Zustimmung des anderen Elternteils getroffen werden können. Dies steht im Kontrast zum gemeinsamen Sorgerecht, welches verheiratete Paare grundsätzlich mit der Geburt ihres Kindes innehaben. Wer stattdessen das alleinige Sorgerecht erhalten will, muss gemäß § 1671 BGB einen Antrag beim zuständigen Familiengericht stellen. Denn nur im Falle des Todes von einem der Elternteile wird das Sorgerecht automatisch übertragen.
Das dürfen Sie beim alleinigen Sorgerecht entscheiden
Besitzen Sie das alleinige Sorgerecht, haben Sie die volle Entscheidungsmacht über sämtliche wichtigen Angelegenheiten Ihres Kindes. Dies bezieht sich auf folgende Bereiche:
- Betreuung und Beaufsichtigung
- Aufenthalt
- Pflege und Erziehung
- Gesetzliche Vertretung
- Medizinische Versorgung
- Vermögenssorge
- Ausbildung
- Freizeitgestaltung
- Religionswahl
Jedoch: Alleiniges Sorgerecht bedeutet nicht, dass Sie dem anderen Elternteil den Umgang mit Ihrem Kind untersagen können. Es heißt auch nicht, dass das zweite Elternteil seine Unterhaltsverpflichtungen verliert.
Gründe für den Entzug des Sorgerechts
Ein Antrag auf alleiniges Sorgerecht kann in zwei Fällen beantragt werden: Zum einen, wenn beide Elternteile damit einverstanden sind und zum anderen, wenn das Kindeswohl durch ein Elternteil gefährdet wird. Kindeswohlgefährdung bezeichnet eine Gefahr für das geistige, seelische oder körperliche Wohl des Kindes, z.B. in folgenden Situationen:
- Das Kind wird vernachlässigt oder nur noch mangelnd betreut und ernährt.
- Das Kind wird einem gefährlichen Umfeld ausgesetzt.
- Es erfolgt eine Vermögensveruntreuung des Kindes.
- Das Kind wird misshandelt oder missbraucht.
- Das Elternteil leidet unter Spielsucht oder nimmt regelmäßig Drogen zu sich.
- Es liegt ein Sorgerechtsmissbrauch vor.
Ist das Kindeswohl nicht gefährdet, sind Familiengerichte stets darum bemüht, dass das gemeinsame Sorgerecht beibehalten wird.
So beantragen Sie das alleinige Sorgerecht
Sie können das alleinige Sorgerecht schriftlich beim zuständigen Familiengericht beantragen. Sind beide Elternteile hiermit einverstanden, erfolgt die Beantragung unkompliziert und schnell. Ist dies nicht gegeben, müssen Sie detailliert und plausibel Ihre Gründe für den Antrag angeben. Hierzu benötigen Sie Belege und Beweise, die Ihre Aussagen stützen und verdeutlichen, warum das andere Elternteil nicht als Sorgeberechtigter geeignet ist. Im Anschluss wird Ihr Antrag gerichtlich geprüft, wobei das Kindeswohl immer an erster Stelle steht. Eine Entscheidung fällt deswegen immer auf Grundlage der folgenden Kriterien:
- Kontinuität: Die Erziehung ist stabil, wodurch eine ausgeglichene Entwicklung Ihres Kindes möglich ist.
- Förderung: Ihr Bildungsstand als auch Ihre finanziellen Mittel fließen in die Entscheidung mit ein.
- Soziale Bindungen: Das soziale Umfeld Ihres Kindes wird durch das alleinige Sorgerecht aufrechterhalten.
Ist Ihr Kind bereits älter als 14 Jahre, wird ebenfalls der Kindeswunsch mit berücksichtigt.
Dauer der Beantragung
Das Verfahren kann schon nach ein paar Wochen enden, falls beide Parteien einer Übertragung des Sorgerechts zustimmen. Erfolgt diese Zustimmung nicht, folgt häufig ein gerichtlicher Sorgerechtsstreit. Dieser kann mehrere Wochen oder Monate dauern. Zusätzliche Gutachten und weitere Anhörungen verlängern den Prozess – eine große emotionale Belastung für Sie als Antragsteller.
So erhalten Sie zügiger alleiniges Sorgerecht
Wenn Sie merken, dass der andere Elternteil nicht für die Erziehung Ihres Kindes geeignet ist, ist es notwendig, dieses vom Sorgerecht zu befreien. Ein Antrag auf das alleinige Sorgerecht kann jedoch bei Uneinigkeiten zu einem langen, emotional aufwühlenden Prozess führen. Deshalb ist es empfehlenswert, frühzeitig einen erfahrenen Rechtsbeistand zu konsultieren. Dieser sorgt für einen bestmöglichen Ausgang des Prozesses – in diesem Fall das Wohlergehen Ihres Kindes. Noch bevor es zu einem Gerichtsverfahren kommt, gelingt es einem professionellen Rechtsanwalt für Familienrecht in Siegburg, dass häufig eine außergerichtliche Einigung erzielt wird. Ist dies nicht möglich, weil sich die andere Partei weiterhin weigert, steht er Ihnen mit seinem Know-how zuverlässig mit Rat und Tat während des ganzen Sorgerechtsstreits zur Seite. So sammelt er beispielsweise überzeugende Beweise wie Zeugenaussagen oder Gutachten, die dem Gericht ausgehändigt werden. Durch eine solche stichhaltige Beweisführung erhöhen sich Ihre Erfolgschancen für das alleinige Sorgerecht immens und Sie können davon ausgehen, schon bald Ihr Ziel des alleinigen Sorgerechts und damit die Sicherung des Kindeswohls zu erreichen.