Persönliche Anhörung im Betreuungsverfahren – und das wegen Corona unwillige Gericht

Der pauschale Verweis des Gerichts auf die mit der Corona-Pandemie verbundenen Gesundheitsgefahren ist nicht geeignet, das Absehen von der persönlichen Anhörung des Betroffenen zu rechtfertigen1.

Persönliche Anhörung im Betreuungsverfahren – und das wegen Corona unwillige Gericht

Dies gilt zumal, wenn sich -wie im hier entschiedenen Fall, den Ausführungen des Gerichts nicht entnehmen lässt,   das keine Möglichkeit bestanden hätte, diesen allgemeinen Gefahren durch eine entsprechende Gestaltung der Anhörungssituation Rechnung zu tragen2.

Bundesgerichtshof, Beschluss vom 24. Februar 2021 – XII ZB 503/20

  1. im Anschluss an BGH, Beschluss vom 14.10.2020 – XII ZB 235/20 , FamRZ 2021, 138[]
  2. vgl. dazu BGH, Beschlüsse vom 18.11.2020 – XII ZB 179/20 , FamRZ 2021, 303 Rn. 10; und vom 14.10.2020 – XII ZB 235/20 , FamRZ 2021, 138 Rn.20 ff.[]

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