Sicherung einer einheitlichen Rechtsprechung bei einem einfachen Subsumtionsfehler

Die fehlerhafte Subsumtion unter einen zutreffend gewählten Obersatz vermag die Zulassung der Sprungrechtsbeschwerde aus dem Gesichtspunkt der Sicherung einer einheitlichen Rechtsprechung nicht zu rechtfertigen.

Sicherung einer einheitlichen Rechtsprechung bei einem einfachen Subsumtionsfehler

Soweit die Rechtsbeschwerde einen Subsumtionsfehler rügt, behauptet sie damit einen bloßen Rechtsanwendungsfehler im Einzelfall. Ein solcher Fehler würde jedoch die Zulassung der Rechtsbeschwerde nach § 75 Abs. 2 FamFG iVm § 566 Abs. 4 Satz 1 Nr. 2 ZPO nicht rechtfertigen.

Bundesgerichtshof, Beschluss vom 14. August 2013 – XII ZB 443/12