Wenn eine Scheidung bevorsteht bedeutet das, dass die Emotionen angespannt sind und die familiäre Lage sowohl bezüglich alltäglicher als auch rechtlicher Fragen geklärt werden muss. Doch was bedeutet eine Scheidung im juristischen Sinne und welche Voraussetzungen werden an eine Scheidung gestellt? Diese Fragen und weitere stellen sich im Zusammenhang mit den komplexen Inhalten des Familienrechts.

Wann kann ich einen Scheidungsantrag einreichen?
Eine Scheidung ist nicht einfach die schnelle Auflösung einer Ehe. Vielmehr bedarf es hier der Stellung eines Antrags beim Familiengericht, welches dann entscheidet, wie es zwischen den Ehepartnern weitergehen soll. Wollen also ehemalige Ehepaare eine Scheidung einreichen, erfolgt dies anhand eines sogenannten Scheidungsantrags, wodurch schließlich die Auflösung der Ehe an bestimmte Voraussetzungen geknüpft wird.
Scheidungsantrag einreichen – worauf man achten muss
Wie bereits dargelegt, unterliegt ein Antrag auf Scheidung den gesetzlichen Vorschriften und Regelungen des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) im Bereich Familienrecht. In einem solchen Verfahren herrscht Anwaltszwang, also die zwangsweise Beauftragung eines Rechtsanwalts, der den Antrag stellt. Wenn die Ehegatten eine einvernehmliche Trennung anstreben, ist es möglich, den Prozess von einem Anwalt durchführen zu lassen und auf allen Seiten Kosten zu sparen. Ist dies nicht der Fall, brauchen beide Partner einen Anwalt. Der Antrag wird beim örtlichen Familiengericht eingereicht. Das zuständige Familiengericht wird anhand des letzten gemeinsamen Wohnortes bestimmt.
Des Weiteren müssen, damit der Antrag Erfolg hat, einige Voraussetzungen erfüllt werden. Dazu zählt, dass die Ehe gescheitert sein muss. Das wird anhand des sogenannten Trennungsjahres bestimmt. Schließlich stellt der Anwalt den Antrag beim zuständigen Familiengericht. Zu beachten ist, dass das Gericht erst nach einem Gerichtskostenvorschuss aktiv wird. In bestimmten Ausnahmefällen gemäß § 1566 Absatz 2 BGB ist es jedoch möglich, eine Scheidung noch vor Ablauf des Trennungsjahres durchführen zu lassen. Das Gesetz spricht in diesen Fällen von schwerwiegenden Gründen. Konkret bedeutet das, dass dem Antragsteller nicht zugemutet werden kann, diese nötige Frist abzuwarten.
Wenn die Partner gemeinsam Kinder haben, müssen darüber hinaus noch Unterhaltsfragen geklärt werden. Auch Ehegattenunterhalt und Fragen bezüglich des Sorgerechts müssen, sofern kein Einvernehmen besteht, gerichtlich festgestellt werden, sodass ein Verfahren etwas länger dauern kann.
Kosten im Verfahren
Bekanntermaßen ist eine Scheidung nicht nur eine emotionale Schwierigkeit, sondern unter Umständen auch eine finanzielle. Das Familiengericht fordert einen Kostenvorschuss. Kann dieser nicht getragen werden, kann Verfahrenskostenhilfe beantragt werden. Des Weiteren müssen die Rechtsanwaltskosten beachtet werden. Der Zwischenwert von Rechtsanwalts- und Gerichtskosten ergibt schließlich den Verfahrenswert.
Spezialisierte Anwälte im Familienrecht
Wichtig ist, dass im Falle einer Scheidung spezialisierte Anwälte im Bereich des Familienrechts beauftragt werden. Diese haben langjährige Erfahrung bei Scheidungen und kennen die gerichtlichen und prozessrechtlichen Besonderheiten und Sonderfälle und wissen, wie dabei vorgegangen werden muss. Achten Sie darauf, nach der Fachanwaltsordnung zugelassene Fachanwälte zu beauftragen, die viel Erfahrung haben.