Das Trennungsjahr ist die wichtigste Voraussetzung für eine erfolgreiche Scheidung. Doch welche Dinge gibt es dabei zu beachten und bestehen darüber hinaus Voraussetzungen?

Was ist das Trennungsjahr?
Im Trennungsjahr vor einer Scheidung müssen die beiden Eheleute getrennt voneinander leben. Erst nach dem Abschluss eines Jahres kann der Antrag auf Scheidung bei einem Gericht eingereicht werden. Das soll die Ehepartner vor voreiligen Entschlüssen bewahren. Dieses eine Jahr ist dabei die Mindestzeit, die beide getrennt leben müssen. Danach kann das Gericht das Scheitern der Ehe feststellen. Leben die Eheleute schon länger als drei Jahre getrennt, ist ein gesondertes Urteil vonseiten des Gerichts nicht mehr notwendig. Die Ehe gilt dann eindeutig als gescheitert.
Das Trennungsjahr soll außerdem eine Versöhnung ermöglichen. Falls eine zwischenzeitliche Versöhnung der Eheleute eintritt, muss das Trennungsjahr aber wieder von vorne begonnen werden.
Welche weiteren Voraussetzungen für eine Scheidung gibt es?
Eine Scheidung ist nur dann möglich, wenn die Ehe nicht mehr zu retten ist. Auch das muss vor Gericht dargelegt werden. Allerdings kann das Scheitern der Ehe einfach bewiesen werden, wenn das Trennungsjahr abgelaufen ist. Wichtig für das Gericht: Es darf sich nicht um eine temporäre Krise, eine Trennung auf Zeit oder eine übereilte Entscheidung handeln. Die Eheleute müssen sich sicher sein, dass sie ihre Partnerschaft beenden wollen. Wenn eine der beiden Personen nicht in eine Scheidung einwilligt, ist die Auflösung der Ehe erst nach drei Jahre Trennung möglich. Das kann dann auch gegen den Willen des anderen Ehepartners geschehen.
In Ausnahmefällen ist eine vorzeitige Scheidung möglich. Für diese braucht es nachweislich ein schweres Fehlverhalten eines der Eheleute, woraus eine Unzumutbarkeit für die andere Person entsteht, weiterhin in der Ehe zu verweilen und das Trennungsjahr abzuwarten.
Was gilt es zu beachten?
Ist einer der beiden nicht berufstätig oder hat ein geringeres Einkommen als die andere Person, muss der besserverdienende Ehepartner bis zum Ablauf des Trennungsjahres weiterhin Unterhalt leisten. Diese Pflicht endet meist, wenn endgültig feststeht, dass die Ehe gescheitert ist. Nach der vollendeten Scheidung muss der Ehegatte, der vorher Unterhalt bezogen hat, für seinen Lebensunterhalt selbst aufkommen. Ausnahmen gibt es dann, wenn er dazu nicht in der Lage ist.
Ein weiterer wichtiger Punkt ist der sogenannte „Wohnvorteil“. Das bedeutet, dass ein Ehepartner trotz Trennung noch in der gemeinsamen Wohnung oder Haus wohnt und dafür keine Miete bezahlt. In diesem Fall werden die eingesparten Mietkosten auf das Einkommen aufgerechnet. Wichtig hierbei: Nicht die Höhe der Miete des gemeinsamen Zuhauses, sondern der Mietpreis einer den Bedürfnissen des Ehepartners angemessenen und zumutbaren Wohnung, werden dazu herangezogen.
Grundsätzlich lässt sich sagen: Wenn es möglich ist, sollte immer eine einvernehmliche Scheidung vollzogen werden. Das erspart jede Menge Stress und Geld. So braucht bei einer einvernehmlichen Lösung nur einer der Eheleute einen Rechtsanwalt. Eine Scheidungsfolgevereinbarung kann langwierigen Streitereien und Gerichtsprozessen vorbeugen. Diese Vereinbarung ist nichts anderes als ein Vertrag, der zwischen Ehegatten abgeschlossen wird und das Vorgehen nach der Trennung und Scheidung regelt.
Eine Scheidung sollte möglichst unkompliziert, einvernehmlich, ohne hohe Kosten und viel investierte Zeit vonstattengehen. Die eingesparte Zeit und das Geld kann dann für einen Neustart genutzt werden.
Bildnachweis:
- Scheidung: PublicDomainPictures