UN-Kinderrechtskonvention ohne Vorbehalte

Der Bundesrat begrüßt in einer heute gefassten Entschließung die beabsichtigte Rücknahme der deutschen Vorbehaltserklärung zur UN-Kinderrechtskonvention.

UN-Kinderrechtskonvention ohne Vorbehalte

Die bei der Ratifizierung der UN-Kinderrechtskonvention im Jahr 1992 von der Bundesrepublik Deutschland abgegebene Vorbehaltserklärung1 hat von Anfang an lediglich kleine Teilbereiche der deutschen Rechtsordnung betroffen und hat sich durch zwischenzeitliche Gesetzesreformen erübrigt. So wurden etwa durch das Kindschaftsrechtsreformgesetz von 1998 für eheliche und nichteheliche Kinder weitestgehend gleiche rechtliche Rahmenbedingungen geschaffen. Seit dem Jahr 2001 gilt auch ein absolutes Gewalt- und Züchtigungsverbot in der Kindererziehung.

  1. Erklärung der Bundesrepublik Deutschland vom 6. März 1992 zum Übereinkommen über die Rechte des Kindes (UN-Kinderrechtskonvention).[]