Disziplinarsanktionen von Sportverbänden, die die unionsrechtlich garantierten Grundfreiheiten beeinträchtigen, müssen einer wirksamen gerichtlichen Kontrolle unterliegen. Das zuständige Gericht muss insbesondere befugt sein, die Sanktionen aufzuheben und einstweiligen Rechtsschutz zu gewähren.
Der Gerichtshof der Europäischen Union hat die Anforderungen an den
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