Das Modell-Projekt „Online-Schlichter“

Wie das Justiz- und Verrbaucherministerium in Rheinland-Pfalz mitteilt, haben nun auch Verbraucher aus Rheinland-Pfalz die Möglichkeit, bei Streitigkeiten im E-Commerce immer und unabhängig vom Sitz des Unternehmens vom Angebot der kostenfreien Online-Schlichtung zu profitieren. Mit dem Projektbeitritt zum „Online-Schlichter“ können Verbraucher im Streitfall ihre Rechte geltend machen und mithilfe neutraler, qualifizierter Schlichter zu einer schnellen und einvernehmlichen Lösung kommen. Ist z.B. die Ware aus dem Online-Shopping fehlerhaft, zu spät oder gar nicht geliefert worden, ein Umtausch der Ware ausgeschlossen, oder Stornogebühren wurden nicht erstattet, kann der „Online-Schlichter“ vielleicht helfen.

Das Modell-Projekt „Online-Schlichter“

Der „Online-Schlichter“ ist eine Schlichtungsstelle für den elektronischen Geschäfts-verkehr, die vom Zentrum für Europäischen Verbraucherschutz (ZEV) in Kehl getragen wird. Verbraucher können ihr Anliegen online über ein Beschwerdeformular einreichen. Nach erfolgter Eingangsprüfung nehmen die Schlichter Kontakt mit dem betreffenden Unternehmen auf, um auf Grundlage des geltenden Rechts eine schnelle und vergleichsweise wenig formale Lösung zu erzielen. Die Teilnahme am Schlichtungsverfahren ist für beide Seiten freiwillig.

Der Online-Schlichter ist ein anerkanntes Modell-Projekt und erfüllt die Qualitätskriterien für Schlichtungsverfahren der EU-Kommission. Seit Projektbeginn im Jahr 2009 konnte in 66 Prozent der bearbeiteten Fälle eine gütliche Einigung erreicht werden. Die Verfahrensdauer liegt bei durchschnittlich 1,5 Monaten. Projektpartner sind – neben dem rheinland-pfälzischen Projektbeitritts zum 1. März 2013 – die Länder Baden-Württemberg, Hessen, Bayern und Berlin sowie der Gütesiegelanbieter Trusted Shops und die DEVK Versicherungen.

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Ein solches Projekt hat natürlich auch eine Internet-Seite: www.online-schlichter.de