Mediationsrichtlinie

Der Rat der EU hat jüngst den Vorschlag einer Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates über bestimmte Aspekte der Mediation in Zivil- und Handelssachen (”Mediationsrichtlinie”) gebilligt. Diese Richtlinie, die nur grenzüberschreitende Streitigkeiten zum Gegenstand hat, regelt insbesondere:

Mediationsrichtlinie
  • die Vertraulichkeit von im Rahmen einer Mediation bekannt gewordenen Erkenntnissen.
    Dadurch wird sicherstellt, dass Gesprächsinhalte nicht an Dritte weitergegeben werden und die Mediation in einer offenen Atmosphäre durchgeführt werden kann;
  • die Vollstreckbarkeit einer im Mediationsverfahren erzielten Vereinbarung.
    Sie bewirkt, dass eine solche Vereinbarung tatsächlich durchgesetzt werden kann;
  • die Hemmung von Verjährungsfristen zu Beginn der Mediationsverhandlung.
    Damit wird die Verjährung eines Anspruchs während einer Mediation verhindert.

Die Mediationsrichtlinie wird voraussichtlich nach ihrer Verabschiedung durch das Europäische Parlament im Sommer 2008 in Kraft treten. Die Mitgliedstaaten haben dann drei Jahre Zeit, um die Mediation als modernes Mittel der außergerichtlichen Streitbeilegung gesetzlich zu regeln. Deutschland verfügt derzeit über keine gesetzlichen Bestimmungen zur Mediation.

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