Niedersachsen reformiert die Juristenausbildung

Niedersachsen reformiert seine Vorschriften zur Juristenausbildung, ein entsprechender, von den Koalitionsfraktionen eingebrachter Gesetzesentwurf wird derzeit im Niedersächsischen Landtag beraten. Mit der geplanten Modernisierung des Niedersächsischen Gesetzes zur Ausbildung der Juristinnen und Juristen soll der Praxisbezug des juristischen Studiums gestärkt und insbesondere auch auf Entwicklungen in anderen Bundesländern reagiert werden. Im Einzelnen sind folgende Änderungen vorgesehen:

Niedersachsen reformiert die Juristenausbildung
  • Der Kurzvortrag in der ersten juristischen Staatsprüfung soll abgeschafft und durch Lehrveranstaltungen ersetzt werden, die eine frühzeitigere Befassung der Jurastudenten mit Schlüsselqualifikationen wie Verhandlungsmanagement, Gesprächsführung, Rhetorik, Streitschlichtung, Mediation, Vernehmungslehre und Kommunikationsfähigkeit beinhalten.
  • Verpflichtend besucht werden muss künftig auch eine spezielle Veranstaltung für Kommunikation und Rhetorik sowie eine Veranstaltung zur Schulung der juristischen Präsentation.
  • Im zweiten Staatsexamen wird – wie bisher bereits im Ersten Staatsexamen – die Möglichkeit eines Verbesserungsversuchs eingeführt
Weiterlesen:
Sachlichkeit in der Juristischen Staatsprüfung