In Rheinland-Pfalz hat die Landesregierung den Entwurf eines Landesschlichtungsgesetzes auf den Gesetzgebungsweg gebracht. Der Entwurf sieht vor, dass bei Rechtsstreitigkeiten aus dem Nachbarrecht oder im Zusammenhang mit Ehrverletzungen grundsätzlich ein vorgerichtliches Streitschlichtungsverfahren durchzuführen ist. Damit folgt Rheinland-Pfalz einer Reihe anderer Bundesländer, die in den letzten Jahren bereits von der Experimentierklausel
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