Eine Windenergieanlage darf ohne Abschaltauflage während des Kranichzugs betrieben werden. So befand jetzt das Oberverwaltungsgericht
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Sachmängelhaftung und äußere Schäden
Nach § 476 BGB wird bei einem Verbrauchsgüterkauf, dem Verkauf einer beweglichen Sache durch einen Unternehmer an einen Verbraucher, regelmäßig vermutet, dass ein Sachmangel, der sich innerhalb von sechs Monaten seit der Übergabe an den Käufer zeigt, schon bei der Übergabe vorhanden war. Das gilt nach dem Wortlaut des Gesetzes
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