Grundsätzlich sind diejenigen Personen dazu befugt, einen Berufsgeheimnisträger von seiner Verschwiegenheitspflicht zu entbinden, die zu
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Unternehmensintegrität
Das „Gesetz zur Unternehmensintegrität und Modernisierung des Anfechtungsrechts“ ist nunmehr im Bundesgesetzblatt verkündet worden und tritt mit seinen wichtigsten Bestimmungen zum 1. November 2005 in Kraft.
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