Die Möglichkeit einer (weiteren) Erhöhung der Miete auf Grundlage der umlegbaren Modernisierungskosten nach § 559
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Verfassungsbeschwerde einer Gemeinde – gegen die Entscheidung eines Landesverfassungsgerichts
Eine Beschwerdeführerin kann die Verletzung der grundrechtsgleichen Gewährleistung des Art. 103 Abs. 1 GG nicht geltend machen, wenn sich ihre Rüge auf ein Verfahren eines Landesverfassungsgerichts bezieht, in dem eine landesverfassungsrechtliche Streitigkeit in der Sache abschließend entschieden wurde . In einem solchen Fall fehlt es an einer Antragsberechtigung gemäß Art. 93 Abs. 1 Nr. 4a
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