Der Betreiber eines Affiliate-Programms haftet nicht für die irreführende Werbung eines Affiliate-Partners, wenn dieser im
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Die einstweilige Anordnung des Bundesverfassungsgerichts – und die Antragsbegründung
Der Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung genügt den spezifischen Begründungsanforderungen eines auf den Erlass einer einstweiligen Anordnung (§ 32 Abs. 1 BVerfGG) gerichteten Antrags nicht, wenn er nicht erkennen lässt, ob eine in der Hauptsache zu erhebende Verfassungsbeschwerde weder unzulässig noch offensichtlich unbegründet wäre. So fehlt es in dem
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