Wer mit einem Rabatt von „bis zu“ einem bestimmten Höchstbetrag wirbt, muss dem Verbraucher die für die konkrete Rabatthöhe maßgeblichen Berechnungsgrundlagen hinreichend deutlich mitteilen. Dies gilt insbesondere, wenn der weit überwiegende Teil der tatsächlich gewährten Rabatte deutlich unter dem beworbenen
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Die Sachaufklärungspflicht des Finanzgerichts – und die Revisionszulassung
Das Finanzgericht ist nach § 76 Abs. 1 Satz 1 FGO verpflichtet, von Amts wegen den Sachverhalt zu erforschen und ihn unter allen ernstlich in Betracht kommenden rechtlichen Gesichtspunkten zu prüfen. Diese Pflicht beinhaltet zwar nicht, jeder fernliegenden Erwägung nachgehen
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