Die Übernahme einer Tonsequenz im Wege des Samplings kann als Pastiche nach § 51a Satz 1 UrhG zulässig sein, wenn die neue Schöpfung an das bestehende Werk erinnert, zugleich wahrnehmbare Unterschiede aufweist und mit den übernommenen Elementen einen erkennbaren künstlerischen
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Profi-Fußball: Weitreichende Zweifel am FIFA-Regelwerk für Spielervermittler
Regelungen der FIFA über Spielervermittler können gegen das unionsrechtliche Kartellverbot, das Verbot des Missbrauchs einer marktbeherrschenden Stellung, die Dienstleistungsfreiheit und die DSGVO verstoßen. Ob einzelne Beschränkungen gleichwohl gerechtfertigt sind, hat das nationale Gericht anhand der vom Gerichtshof der Europäischen Union
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