Ein Bebauungsplan zur Erweiterung von Sportanlagen im Landschaftsschutzgebiet ist nicht bereits deshalb unwirksam, weil mit seiner Umsetzung Eingriffe in Natur und Landschaft sowie Auswirkungen auf geschützte Arten und das Stadtklima verbunden sein können. Entscheidend ist, ob die planungsrechtlichen Vorgaben eingehalten
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Grenzüberschreitende Vollstreckung von Geldbußen
Der Bundesrat hat in seiner heutigen Sitzung zu einem Gesetzentwurf über die EU-weite Anerkennung von Geldstrafen und Geldbußen Stellung genommen. Hierbei kritisieren die Länder, dass der Erlös aus einer Vollstreckung allein dem Bund zustehen soll. Es sei eine Regelung zu
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