Tarifvertragliche Regelungen, die Mehrarbeitszuschläge für Vollzeit- und Teilzeitbeschäftigte von derselben absoluten Wochenarbeitszeit abhängig machen, benachteiligen Teilzeitkräfte regelmäßig entgegen § 4 Abs. 1 TzBfG. Die Zuschlagsgrenze muss vielmehr proportional zur individuellen Arbeitszeit abgesenkt werden. Mit zwei Entscheidungen vom 26. November 2025
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Die Waffe für den zweiten Raub
Aus einem Raub wird ein schwerer Raub mit einer Mindestfreiheitsstrafe von fünf Jahren, wenn der Täter oder ein anderer Beteiligter am Raub bei der Tat eine Waffe oder ein anderes gefährliches Werkzeug verwendet.
Setzt der Täter, vom Opfer wahrgenommen, nach
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