Landgericht Hamburg

Prozesskostenrechner

Ein Prozess kostet:
Ein Prozess kostet Zeit.
Ein Prozess kostet Geld.

Wieviel Zeit Sie Ihr Rechtsstreit kostet, können wir Ihnen auch nicht vorhersagen.

Wenn Sie vor einem Prozess stehen, können wir Ihnen aber sagen, was Sie für Gerichtskosten und Anwaltskosten aufwenden müssen und welches Prozesskostenrisiko für Sie besteht, wenn Sie den Prozess verlieren.

Beachten Sie vor Benutzung des Prozesskostenrechners noch drei Anmerkungen:

  1. Bei geringem Einkommen besteht unter bestimmten Voraussetzungen ein Anspruch auf Prozesskostenhilfe (bzw. aussergerichtlich auf Beratungshilfe). Wird Ihnen Prozesskostenhilfe (PKH) bewilligt, werden die Gerichtskosten und die Kosten des eigenen Anwalts von der Staatskasse getragen, jedoch müssen Sie hierfür u.U. monatliche Raten an die Staatskasse zahlen. Verlieren Sie den Prozess müssen Sie die Ihnen aufgelegten Anwaltskosten der Gegenseite allerdings auch dann tragen, wenn Ihnen PKH bewilligt wurde, diese werden von der PKH-Bewilligung nicht umfaßt.
  2. Ein Gerichtsverfahren kann noch weitere Kosten bedeuten, etwa die Entschädigungen für Zeugen und Sachverständige, die in dem Prozesskostenrechner nicht berücksichtigt wurden.
  3. Vor den Arbeitsgerichten besteht aufgrund der Sonderregelung des § 12a ArbGG keine Kostenerstattungspflicht des Prozessverlierers. Hier tragen Sie also in jedem Fall die Kosten Ihres Anwalts selbst – müssen aber auch im Fall des Unterliegens nicht die Kosten des gegnerischen Anwalts tragen.

Und wenn Ihnen für Ihren Rechtsstreit jetzt noch der Anwalt fehlt:
Nutzen Sie die Anwaltssuche der Rechtslupe!

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