Der Bundestag hat dem „Gesetz für bessere Beschäftigungschancen“ zugestimmt und damit derzeit bestehende, befristete Sonderregelungen zu einigen Arbeitsmarktinstrumente wie das Kurzarbeitergeld und der Eingliederungszuschuss für ältere Arbeitnehmer verlängert.
Betriebe können damit auch in diesem Jahr Kurzarbeitergeld bis zu 18 Monate beantragen. Auch wenn ein Unternehmen erst im Dezember 2010 wegen Auftragsverlusten Kurzarbeit anmeldet, kann der Zeitraum dafür bis Mitte 2012 betragen.
Die Bundesagentur für Arbeit übernimmt dabei einen Teil des Lohnes. In den ersten sechs Monaten trägt die Bundesagentur für Arbeit die Hälfte der Sozialversicherungsbeiträge – ab dem siebten Monat trägt sie die kompletten Sozialversicherungsbeiträge. Auch diese Erstattungsregelung gilt nun bis Ende März 2012.
Ebenfalls bis Ende 2011 verlängert werden einige arbeitsmarktpolitische Instrumente für ältere Beschäftigte und für Berufseinsteiger:
- die Förderung der Weiterbildung beschäftigter älterer Arbeitnehmer in kleinen und mittelgroßen Unternehmen,
- der Eingliederungszuschuss für Ältere,
- die Entgeltsicherung für ältere Arbeitnehmer.
Für Berufseinsteiger wurden des Weiteren noch
- die Regelung zur erweiterten Berufsorientierung und
- der Ausbildungsbonus für Lehrlinge insolventer Betriebe.
bis Ende 2013 verlängert.
Mit der Regelung zur erweiterten Berufsorientierung kann die Berufsorientierung für Schülerinnen und Schüler allgemeinbildender Schulen über vier Wochen hinaus und während der Unterrichtszeit gefördert werden.
Der Ausbildungsbonus für Lehrlinge insolventer Betriebe wird verlängert, damit sie gegebenenfalls ihre Ausbildung an anderer Stelle beenden können. Im Jahr 2009 wurden 2.456 Ausbildungsboni in Insolvenzfällen bewilligt.
Außerdem können sich durch das Gesetz weiterhin Auslandsbeschäftigte und arbeitslose Existenzgründer freiwillig in der Arbeitslosenversicherung versichern. Damit sollen Hemmnisse beim Schritt in die Selbstständigkeit abgebaut und Erwerbstätigkeit gefördert werden.











