Der Beitragssatz zur Arbeitslosenversicherung wird zum 1. Januar 2009 der Beitragssatz langfristig auf 3,0 Prozent und zugleich vorübergehend bis zum 30. Juni 2010 auf 2,8 Prozent gesenkt.

Eine Entlastung bedeutet dies jedoch nicht, da die Beiträge zur gesetzlichen Krankenversicherung mit der Einführung des bundeseinheitlichen Beitragssatzes im Durchschnitt stärker steigt als der Beitrag zur Arbeitslosenversicherung sinkt.