Korrekturen am Meister-BAföG

Der Bundesrat hält die geplante Reform der Aufstiegsfortbildungsförderung in Teilen für verbesserungsfähig. Das geht aus seiner heute beschlossenen Stellungnahme zu dem entsprechenden Regierungsentwurf hervor.

Korrekturen am Meister-BAföG

Deutlicher geregelt werden müsste insbesondere, dass die Förderung einer Fachhochschulausbildung im Gegensatz zu anderen Aufstiegsfortbildungen keinen erschwerten Zugangsvoraussetzungen unterliegt. Darüber hinaus sprechen sich die Länder dafür aus, die Rückzahlungspflichten für die Fördergelder an die BAföG-Regelungen anzupassen. Diese hätten sich über lange Jahre bewährt. Den Vorstoß, erfolgreichen Absolventen einer Prüfung weitere 25 Prozent der Lehrgangs- und Prüfungsgebühren zu erlassen, hält der Bundesrat für verfehlt. Entgegen der Ansicht der Bundesregierung könnte dieser Darlehenserlass den Anreiz, eine Prüfung zu bestehen, nicht stärken. Tatsächlich lägen die Ursachen für mangelnde Prüfungsmotivation zumeist im persönlich-finanziellen Bereich und würden durch den geplanten Bonus nicht behoben.

Zur Reform des Meister-BAföG hat die Bundesregierung einen umfassenden Maßnahmenkatalog vorgelegt. Hierdurch wird unter anderem der Anwendungsbereich des Aufstiegfortbildungsförderungsgesetzes erweitert: Künftig werden auch Fortbildungen in der ambulanten und stationären Pflege unterstützt. Außerdem sollen Fortbilligungswillige mit Kindern vermehrt gefördert werden. Auch die Auszahlungsmodalitäten der Zuschüsse verbessern sich. Zudem erleichtert es der Gesetzentwurf Fortbildungswilligen mit Migrationshintergrund, finanzielle Unterstützung in Anspruch zu nehmen. Für ihre Förderung soll es künftig nicht mehr auf eine Mindesterwerbsdauer, sondern allein auf die Länge des Aufenthalts in Deutschland und den Aufenthaltsstatus ankommen.

Bundesrat-Drucksache 699/08