Die Feuerwehr, dein Freund und Helfer: Wegen seines Übergewichts konnte ein gesetzlich Versicherter weder allein noch mit Hilfe der Sanitäter seine Wohnung im ersten Stock verlassen, so dass die Freiwillige Feuerwehr einspringen musste. Mit Hilfe von Trage und Drehleiter holte sie den Mann auf die Straße und brachte ihn auch wieder zurück in die Wohnung. Die Krankenkasse wollte die Kosten des Feuerwehreinsatzes nicht übernehmen, weil es keine Fahrkosten seien.

Das Landessozialgericht Sachsen-Anhalt verpflichtete die Krankenkasse zur Kostenübernahme. Begründet wurde es damit, dass es sich in diesem Fall um notwendige Fahrtkosten im Zusammenhang mit der Krankenhausbehandlung handelt. Etwas anderes gelte bei Unglücksfällen wie etwa einem Wohnungsbrand, dann bestehe die Leistungspflicht der Kommune.
Landessozialgericht Sachsen-Anhalt, Urteil vom 17. Juni 2010 – L 10 KR 59/08