Rentenwertbestimmungsverordnung 2011

Das Bundeskabinett hat die „Rentenwertbestimmungsverordnung 2011“ beschlossen. Diese Verordnung enthält eine Erhöhung der Altersrenten zum 1. Juli um 0,99%.

Rentenwertbestimmungsverordnung 2011

Grundlage der Rentenanpassung ist zunächst die Lohnentwicklung. Mit der deutlichen wirtschaftlichen Erholung im vergangenen Jahr sind die Bruttolöhne und -gehälter in Deutschland wieder kräftig gestiegen. Die für die Rentenanpassung relevante Lohnsteigerung im Jahr 2010 beträgt 3,10% in den alten Ländern und 2,55% in den neuen Ländern.

Neben der Lohnentwicklung ist auch der Nachhaltigkeitsfaktor in der Anpassungsformel relevant, der die Veränderung des Verhältnisses von Rentenbeziehern zu Beitragszahlern auf die Rentenanpassungen überträgt. Der Nachhaltigkeitsfaktor wirkt in diesem Jahr mit 0,46% anpassungsdämpfend. Auch der sogenannte Riester-Faktor geht in die Rentenanpassung ein. Er spiegelt die Belastungen der Beschäftigten beim Aufbau ihrer Altersvorsorge wider: zum einen entlang der „Riester-Treppe“ die steigenden Aufwendungen für die staatlich geförderte zusätzliche Altersvorsorge, und zum anderen etwaige Veränderungen des Beitragssatzes zur Rentenversicherung. Er wirkt sich in diesem Jahr – wegen der nächsten Stufe der „Riester-Treppe“ und bei unverändertem Beitragssatz in 2010 – mit 0,64% dämpfend auf die Rentenanpassung aus.

Aus diesen Daten ergäbe sich rechnerisch eine Rentenanpassung von 1,99% in den alten Ländern und 1,41% in den neuen Ländern.

Dass die Rentenerhöhung tatsächlich geringer ausfällt liegt an den Vorjahren, in denen die Rente gleichgeblieben ist, aufgrund der Rentenformel aber eigentlich hätte sinken müssen: Beginnend mit der diesjährigen Rentenanpassung wird nämlich der Ausgleichsbedarf abgebaut, der durch Anwendung der Schutzklausel in den vergangenen Jahren entstanden ist. Eine Rentensteigerung darf durch die Wirkung von Nachhaltigkeits- und Riester-Faktor zwar gedämpft werden. Eine positive Rentenanpassung darf sich dadurch jedoch nicht ins Negative kehren. Diese nicht realisierten Wirkungen müssen im Sinne der Generationengerechtigkeit ebenso nachgeholt werden wie die aufgrund der Rentengarantie im letzten Jahr nicht vorgenommene Rentenminderung. Dieser Ausgleichsbedarf beträgt in den alten Ländern 3,81%, in den neuen Ländern 1,83%. Um ihn abzubauen, werden in den kommenden Jahren die jeweils rein rechnerisch möglichen positiven Rentenanpassungen halbiert.

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Zum 1. Juli 2011 steigt damit der aktuelle Rentenwert in den alten Ländern von gegenwärtig 27,20 € um 0,99 Prozent auf 27,47 €.

Für die neuen Länder ergäbe sich eine rechnerische Rentenanpassung von 0,71%. Aufgrund einer besonderen Schutzklausel Ost dürfen die Renten in den neuen Ländern jedoch nicht weniger stark steigen als in den alten Ländern. Sie steigen mindestens um den selben Prozentsatz wie in den alten Ländern. Der aktuelle Rentenwert (Ost) steigt entsprechend von gegenwärtig 24,13 € auf 24,37 €.

Der Ausgleichsbedarf unterbliebener Rentenminderungen verringert sich so zum 1. Juli 2011 in den alten Ländern von 3,81% auf 2,85%. Der für die neuen Länder maßgebliche Ausgleichsbedarf (Ost) geht von 1,83% auf 1,43% zurück.