Opfer der DDR-Heimerziehung sollen eine Unterstützung erhalten. Hierzu soll bis zum 1. Juli 2012 ein Fonds „Heimerziehung in der DDR in den Jahren von 1949 bis 1990“ eingerichtet werden.zum 1. Juli dieses Jahres. Dieser Fonds soll – wie schon der bereits eingerichtete Fonds „Heimerziehung West“ den Betroffenen helfen, die Folgen dessen, was sie in den Heimen erlebt und durchlitten haben, zu mildern oder zu überwinden.

Für viele der Säuglinge, Kinder und Jugendlichen in den Heimen der DDR gehörten Zwang und Gewalt zum Alltag. Das ist das zentrale Ergebnis des Berichts „Aufarbeitung der Heimerziehung in der DDR“, der heute in Berlin vorstellt wurde. Auf der Grundlage dieses Berichts kommen die Bundesregierung und die ostdeutschen Länder zu der Einschätzung, dass
- Zwang und Gewalt für viele Säuglinge, Kinder und Jugendliche in DDR-Heimen eine alltägliche Erfahrung waren
- in den Spezialheimen der Jugendhilfe allgemein die Menschenrechte verletzt und den Betroffenen Bildung verweigert wurde. Außerdem wurden sie zur Arbeit gezwungen
- die Erlebnisse in den Heimen zu massiven Beeinträchtigungen der Lebenschancen und Entwicklungspotentiale der Betroffenen geführt haben, die über den Heimaufenthalt hinaus bis heute nachwirken
- viele Betroffene an den Spätfolgen, schlechten beruflichen Chancen, Stigmatisierungen und psychischen Traumatisierungen leiden.
Die Bundesregierung und die ostdeutschen Länder wollen nun den Betroffenen Hilfe bei der Bewältigung von Folgen der Heimerziehung und deren Aufarbeitung anbieten. Dazu soll ein Hilfesystem nach dem Vorbild des Fonds Heimerziehung West geschaffen werden. Der Bund und die ostdeutschen Länder werden für den geplanten Fonds insgesamt 40 Mio. € zur Verfügung stellen. Damit sollen u. a. Anlauf- und Beratungsstellen in den ostdeutschen Ländern eingerichtet werden, die den Betroffenen bei der Aufarbeitung ihrer Lebensgeschichte, bei der Suche nach ihren Akten und beim Zugang zu Hilfeleistungen und Rentenersatzleistungen aus dem Fonds helfen.
Ein kostenloses Infotelefon gibt den Betroffenen zudem Auskunft über die zuständigen Informationsstellen in den Ländern (Tel. 0800 / 100 49 00).