Unterstützte Beschäftigung

Ebenfalls im Januar 2009 soll auch das Gesetz zur Unterstützten Beschäftigung in Kraft treten. Mit der Unterstützten Beschäftigung wird ein ambulantes – vor Ort, in den Betrieben wirksames – Angebot für behinderte Menschen mit besonderem Unterstützungsbedarf geschaffen. Ziel ist die langfristige sozialversicherungspflichtige Beschäftigung in Unternehmen – also auf dem allgemeinen, regulären Arbeitsmarkt.
Unterstützte Beschäftigung besteht zunächst aus einer Phase der individuellen betrieblichen Qualifizierung, also des Lernens und Einübens am und für den Arbeitsplatz. Ziel ist der Abschluss eines Arbeitsvertrags. Bei Bedarf folgt anschließend eine Berufsbegleitung – also eine Betreuung nach persönlichen Ansprüchen, während die Tätigkeit eigenverantwortlich und eingebettet in betriebliche Abläufe ausgeübt wird. Die betriebliche Qualifizierung ist als Rehabilitationsmaßnahme angelegt und dauert bis zu zwei Jahre. Reha-Träger ist im allgemeinen die Bundesagentur für Arbeit; zuständig für die bedarfsweise anschließende Berufsbegleitung sind die Integrationsämter. In der Zeit der betrieblichen Qualifizierung sind die behinderten Menschen sozialversichert wie Teilnehmer an anderen berufsvorbereitenden Maßnahmen auch; danach wie jeder andere Beschäftigte.

Unterstützte Beschäftigung

Zielgruppe für Unterstützte Beschäftigung sind Schulabgängerinnen und Schulabgänger mit Behinderungen, die einerseits durch eine direkt anschließende Berufsausbildung überfordert wären, die aber andererseits nicht der Unterstützung in einer Werkstatt für behinderte Menschen bedürfen. Daneben sollen die erreicht werden, die erst später – im Laufe ihres (Erwerbs-) Lebens – eine Behinderung erfahren.

Unterstützte Beschäftigung stärkt und erweitert die Palette ambulanter Hilfsangebote für behinderte Menschen. Ihre bundeseinheitliche Regelung mit klaren Vorgaben zu Inhalten, Ablauf und Finanzierung ist ein wichtiger Schritt vorwärts und Ausweis einer bedarfsgerechten, an der Selbstbestimmung orientierten Politik für Menschen mit Behinderung.