Vereinfachung des Elterngeldverfahrens

Der Bundesrat hat dem bereits vom Bundestag beschlossenen Ersten Gesetz zur Änderung des Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetzes zugestimmt und zugleich eine Vereinfachung des Elterngeldverfahrens gefordert. Die für die Bestimmung des Elterngeldes erforderliche Einkommensermittlung sei extrem aufwändig, begründen die Länder ihre Entschließung. Die Folge seien lange Laufzeiten, die nicht nur die Verwaltung, sondern auch die Eltern sehr belasteten. Aus diesem Grund habe auch der Bundesrechnungshof eine Vereinfachung der Einkommensermittlung gefordert. Bereits im Mai dieses Jahres hatte der Bundesrat dem Bundestag per Gesetzentwurf Vorschläge für ein vereinfachtes Elterngeldverfahren unterbreitet.

Vereinfachung des Elterngeldverfahrens

Das Gesetz zur Weiterentwicklung des Elterngeldes soll insbesondere die Vereinbarkeit von Familie und Beruf verbessern. Hierfür erleichtert es die Unterstützung der Eltern bei der Betreuung ihrer Kinder durch die Großeltern. Außerdem passt es den Antrag auf Elterngeld bei einer Änderung der beruflichen oder persönlichen Situation der Eltern an.