Das „Zukunftspaket“, das mit dem jetzt in das Gesetzgebungsverfahren eingebrachten Haushaltsbegleitgesetz umgesetzt werden soll, setzt – neben Änderungen bei den Ökosteuervergünstigungen – den Schwerpunkt der angestrebten Konsolidierung der öffentlichen Haushalte auf der Ausgabenseite. Überwiegend freilich auf Ausgaben des sozialen Bereichs: So sollen zukünftig:

- das Elterngeld beim Bezug von ALG II angerechnet werden,
- das Elterngeld bei Elterngeldbeziehern mit einem anzurechnenden Nettoeinkommen von über 1.240 € im Monat von bisher 67% auf 65% abgesenkt werden und
- der Heizkostenzuschuss im Wohngeldrecht wegfallen.