Der Bundesfinanzhof hat heute seinen Jahresrückblick auf sein Jubiliämsjahr gegeben – 2010 feierte der Bundesfinanzhof das 60. Jahr seines Bestehens als oberstes deutsches Gericht für Steuern und Zölle, u.a. auch mit einer vom Bundesfinanzhof herausgegebenen Chronik.

Im Jahr 2010 haben die elf Senate des Bundesfinanzhofs die Zahl der unerledigten Verfahren zum Jahresende gegenüber dem Vorjahr um mehr als 250 reduzieren können. Ende Dezember verblieben noch insgesamt 2.187 unerledigte Verfahren beim Bundesfinanzhof anhängig. Von diesen 2.187 unerledigten Verfahren sind lediglich 106 älter als zwei Jahre.
Dementsprechend gestiegen ist im Jahr 2010 die Anzahl der beim Bundesfinanzhof durchgeführten mündlichen Verhandlungen: waren es im Durchschnitt der letzten zehn Jahr 117 mündliche Verhandlungen jährlich, wurden 2010 insgesamt 221 mündliche Verhandlungen durchgeführt.
Die durchschnittliche Dauer der Erledigung sämtlicher Verfahren ist gegenüber 2009 um einen Monat auf aktuell acht Monate gesunken. Bei den Nichtzulassungsbeschwerden hat sich die Bearbeitungsdauer um einen Monat auf nunmehr sechs Monate vermindert; Revisionen hat der Bundesfinanzhof im Jahr 2010 in durchschnittlich 18 Monaten (gegenüber noch 20 Monaten in 2009) erledigt.
Leicht erhöht gegenüber dem Vorjahr hat sich der Prozentsatz der zu Gunsten der Steuerpflichtigen getroffenen Entscheidungen: 2010 gingen – über alle Verfahren gesehen – 20,2% aller Verfahren zugunsten des Steuerpflichtigen aus (2009: 19,5%). Bei den Revisionen liegt dieser Anteil bei 42,6% (2009: 47%), bei den Nichtzulassungsbeschwerden sind es 16,4% (2009: 15%).