Abrechnungsbescheide – und der hierfür maßgebliche Zeitpunkt

Für die Entscheidung über die Rechtmäßigkeit eines Abrechnungsbescheids sind die Verhältnisse im Zeitpunkt der letzten Verwaltungsentscheidung (Einspruchsentscheidung) maßgebend. Hat das Finanzamt über einen Antrag auf Erlass eines Abrechnungsbescheids nicht entschieden, kommt es auf die Verhältnisse zum Zeitpunkt der letzten mündlichen Verhandlung in der Tatsacheninstanz oder -wenn eine solche nicht stattgefunden hat- auf die Verhältnisse im Zeitpunkt der gerichtlichen Entscheidung der Tatsacheninstanz an.

Abrechnungsbescheide – und der hierfür maßgebliche Zeitpunkt

Nach § 218 Abs. 2 AO entscheidet die Finanzbehörde über Streitigkeiten durch Verwaltungsakt, die die Verwirklichung der Ansprüche aus dem Steuerschuldverhältnis (§ 37 AO) betreffen. Im Abrechnungsverfahren ist nach ständiger Rechtsprechung des BFH auf die formelle Bescheidlage und nicht auf die materielle Rechtslage abzustellen1.

Für die Entscheidung über die Rechtmäßigkeit eines Abrechnungsbescheids sind die Verhältnisse im Zeitpunkt der letzten Verwaltungsentscheidung (Einspruchsentscheidung) maßgebend2. Hat das Finanzamt -wie im hier entschiedenen Streitfall- über den Antrag auf Erlass eines Abrechnungsbescheids nicht entschieden, kommt es auf die Verhältnisse zum Zeitpunkt der letzten mündlichen Verhandlung in der Tatsacheninstanz oder -wenn eine solche nicht stattgefunden hat- auf die Verhältnisse im Zeitpunkt der finanzgerichtlichen Entscheidung an.

Bundesfinanzhof, Urteil vom 11. Februar 2021 – VI R 37/18

  1. BFH, Urteile vom 23.08.2001 – VII R 94/99, BFHE 196, 18, BStBl II 2002, 330; vom 30.03.2010 – VII R 17/09; und vom 23.10.2018 – VII R 13/17, BFHE 262, 326, BStBl II 2019, 126, Rz 17, m.w.N.[]
  2. ebenfalls ständige Rechtsprechung, z.B. BFH, Urteile vom 21.11.2006 – VII R 68/05, BFHE 215, 70, BStBl II 2007, 291, m.w.N., und in BFHE 262, 326, BStBl II 2019, 126, Rz 18[]
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Die Sachaufklärungspflicht des Finanzgerichts - und das nicht eingeholte Sachverständigengutachten zum ausländischen Recht

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