Das Bundeszentralamt für Steuern hat in der Zeit im ersten Halbjahr 2009 auf Ersuchen der Finanzbehörden insgesamt 17.626 Kontenabrufe nach § 93 Abs. 7 AO sowie auf Ersuchen der zuständigen Behörden weitere 2.789 Kontenabrufe nach § 93 Abs. 8 AO durchgeführt. Dies ergibt sich aus einer Antwort der Bundesregierung1 auf eine kleine Anfrage im Deutschen Bundestag. Statistische Angaben darüber, wie viele Konten und Depots dabei im Einzelnen ermittelt wurden, liegen der Bundesregierung nach eigenem Bekunden nicht vor.

Dabei verteilen sich die Abfragen wie folgt auf die verschiedenen Behörden:
Aufgabenbereich der Behörde: | 2007 | 2008 | 1. Hj. 2009 |
Grundsicherung für Arbeitsuchende (SGB II) | 124 | 1.691 | 2.687 |
Sozialhilfe (SGB XII) | 21 | 355 | 208 |
Ausbildungsförderung (BAföG) | 6 | 2 | |
Wohngeld (WoGG) | 1 | 50 | 41 |
undifferenziert (01.01.-17.08.2007) | 204 | ||
Summe | 350 | 2.102 | 2.938 |
Weitaus höher lagen allerdings noch die im gleichen Zeitraum von der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) nach § 24c KWG bearbeiteten Kontenabrufersuchen von Polizeibehörden und Staatsanwaltschaften:
2007 | 2008 | 1. Hj. 2009 | |
Polizeibehörden | 54.111 | 46.132 | 26.280 |
Staatsanwaltschaften | 18.002 | 18.520 | 10.280 |
Summe | 72.113 | 64.652 | 36.560 |
Wie oft Betroffene wegen Gefährdung des Ermittlungszwecks nicht vorher um Sachaufklärung ersucht bzw. wegen Gefährdung des Ermittlungszwecks nicht nachträglich von dem Kontenabruf informiert wurden, entzieht sich nach eigenem Bekunden der Kenntnis der Bundesregierung.
- BT-Drucks. 16/13814 vom 17. 07. 2009[↩]