London UK

Finale ausländische Betriebsstättenverluste

In Deutschland ansässige Unternehmen dürfen Verluste aus einer im EU-Ausland belegenen Niederlassung nicht steuermindernd mit im Inland erzielten Gewinnen verrechnen, wenn nach dem einschlägigen Abkommen zur Vermeidung der Doppelbesteuerung für die ausländischen Einkünfte kein deutsches Besteuerungsrecht besteht. Das gilt nach Ansicht des Bundesfinanzhofs auch dann, wenn die Verluste im Ausland

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Bundesfinanzhof (BFH)

Ansässigkeitswechsel – und die Besteuerung von Stock Options

Werden einem Arbeitnehmer im Rahmen seines Arbeitsverhältnisses Stock Options gewährt, fließen die daraus resultierenden geldwerten Vorteile erst zum Zeitpunkt der Ausübung der Option zu. Die geldwerten Vorteile aus der Ausübung der Stock Options werden -ungeachtet der Besteuerung zum Zeitpunkt der Optionsausübung- zeitraumbezogen gewährt und sind deshalb anteilig dem Erdienenszeitraum zuzuordnen.

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Wegzugsbesteuerung – und die Wertpapierleihe

Die Rechtsfrage, ob die Vereinbarung einer sog. Wertpapierleihe über den Wertpapierbesitz die sog. Wegzugsbesteuerung im Augenblick der Aufgabe der unbeschränkten Steuerpflicht des Verleihers hindert, bleibt unbeantwortet, wenn sich aus den vertraglichen Regelungen ergibt, dass der Übertragungszeitpunkt dem Umzugszeitpunkt nachfolgt. Zu den Einkünften aus Gewerbebetrieb gehört gemäß § 17 Abs. 1

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Vasen

Ausländische Quellensteuer – und die Höhe ihrer Anrechnung

Die im Rahmen der Ermittlung der Höhe der anzurechnenden ausländischen Quellensteuern maßgebende Regelung des § 34c Abs. 1 Satz 4 EStG enthält mit der Bezugnahme auf die „diesen Einkünften zugrunde liegenden Einnahmen“ einen spezifischen Veranlassungsbezug, der den Abzug von Betriebsausgaben und Betriebsvermögensminderungen in sachlicher und zeitlicher Hinsicht begrenzt. Dies entschied

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Finanzgericht Münster

Passive Entstrickung – durch die Änderung eines Doppelbesteuerungsabkommens

Die Änderung eines DBA kann nach Ansicht des Finanzgerichts Münster nicht zur Verwirklichung des Entstrickungstatbestands nach § 4 Abs. 1 Satz 3 EStG führen (sog. passive Entstrickung). Dieser Entscheidung des Finanzgerichts Münster lag die Klage einer im Inland ansässige Kommanditgesellschaft zugrunde, deren beide Kommanditisten zugleich an einer spanischen Kapitalgesellschaft (S.L.)

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Monopoly

Gewerbesteuerrechtliches Schachtelprivileg – bei doppelt ansässigen Kapitalgesellschaften

Zu den inländischen Kapitalgesellschaften i.S. des § 9 Nr. 2a GewStG gehören auch Kapitalgesellschaften, die ihren statutarischen Sitz im Ausland und ihren Ort der Geschäftsleitung im Inland haben. In dem hier vom Bundesfinanzhof entschiedenen Fall hatte eine GmbH mit Sitz und Geschäftsleitung in der Bundesrepublik Deutschland geklagt, deren Unternehmensgegenstand die

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Sattelschlepper

Der grenzüberschreitend tätige Berufskraftfahrer – und das Besteuerungsrecht für Arbeitslohn

Das Besteuerungsrecht für den Arbeitslohn eines in Deutschland wohnenden, bei einem niederländischen Arbeitgeber beschäftigten Berufskraftfahrers steht nach Art. 10 Abs. 1 DBA-Niederlande 1959 den Niederlanden zu, wenn er mit seinem Fahrzeug in den Niederlanden unterwegs gewesen ist (Grundprinzip der Besteuerung im Tätigkeitsstaat). Für Tage, an denen der Berufskraftfahrer sowohl in

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Kloster Gelati (Georgien)

Die nichtexistente ausländische Betriebsstätte

Hat der Steuerpflichtige steuerfreie ausländische Betriebsstätteneinkünfte erklärt und sich während der Außenprüfung weiterhin auf die Existenz einer ausländischen Betriebsstätte berufen, steht der Festsetzung eines Zuschlags nach § 162 Abs. 4 AO aufgrund Unterlassens der Vorlage der angeforderten Verrechnungspreisdokumentation nicht entgegen, dass die Außenprüfung zu dem Ergebnis gekommen ist, die Existenz

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Bundesfinanzhof (BFH)

Die unentgeltliche Anteilsübertragung auf einen beschränkt Steuerpflichtigen – und das nationale Besteuerungsrecht

§ 6 Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 AStG ist nicht einschränkend dahingehend auszulegen, dass durch die unentgeltliche Anteilsübertragung auf den beschränkt Steuerpflichtigen das Recht Deutschlands zur Besteuerung der in den unentgeltlich übertragenen Anteilen ruhenden stillen Reserven ausgeschlossen oder beschränkt werden müsste. In dem hier vom Bundesfinanzhof entschiedenen Fall hatte

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Freiheitsstatue

Wegzugsbesteuerung – bei unentgeltlichen Anteilsübertragungen ins Ausland

Die Vorschrift zur „Wegzugsbesteuerung“ bei unentgeltlichen Anteilsübertragungen auf im Ausland ansässige beschränkt Steuerpflichtige ist nicht einschränkend dahingehend auszulegen, dass das Recht Deutschlands zur Besteuerung der in den unentgeltlich übertragenen Anteilen ruhenden stillen Reserven ausgeschlossen oder beschränkt werden müsste.  In dem hier vom Bundesfinanzhof entschiedenen Fall übertrug ein Vater auf seinen

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Ungarisches Parlament

Beschränkte Steuerpflicht – und die Verpflichtung zum Steuerabzug bei zeitlich unbegrenzter Know-How-Überlassung

Die zeitlich unbegrenzte Überlassung von Know-how durch einen ausländischen Vergütungsgläubiger kann zu beschränkt steuerpflichtigen Einkünften i.S. des § 49 Abs. 1 Nr. 9 EStG führen. Dabei setzt das Tatbestandsmerkmal der tatsächlichen Nutzung des Know-how im Inland nicht voraus, dass das Know-how den vereinbarten Umfang und/oder die vereinbarte Qualität hatte, um

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Bundeszentralamt für Steuern (Bonn)

Das Bundeszentralamt für Steuern – und der datenschutzrechtliche Auskunftsanspruch

Es besteht kein Anspruch auf Auskunft über die bei der Informationszentrale für steuerliche Auslandsbeziehungen gespeicherten Daten. Dieser Entscheidung des Bundesfinanzhofs lag der Fall einer im Ausland registrierten Handelsgesellschaft zugrunde, bei der das zuständige Finanzamt für Steuerstrafsachen und Steuerfahndung für die Jahre 2006 bis 2012 eine Fahndungsprüfung durchführte, die zu geänderten

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Mostar-Brücke

Das Doppelbesteuerungsabkommen mit Jugoslawien – und die Organisation der Vereinten Arbeit

Der in Art. 8 und Art. 14 Abs. 3 DBA-Jugoslawien verwendete Begriff der „Organisation der Vereinten Arbeit“ erfasst auch diejenigen juristischen Personen, die insgesamt an deren Stelle getreten sind. Das sind zunächst die nach Maßgabe des jugoslawischen Gesellschaftsrechts zwingend bis zum 31.12.1991 hinsichtlich ihrer Rechtsform angepassten (ehemaligen) Organisationen der Vereinten

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Luxembourg

Einkünfte aus einer atypisch stillen Beteiligung an einer luxemburgischen Kapitalgesellschaft – und der Progressionsvorbehalt

Zur Frage, ob ein „Wahlrecht“ zur Überschussrechnung eines an einer bilanzierenden ausländischen Kapitalgesellschaft atypisch still Beteiligten (sog. „Goldfinger-Modell“) besteht, liegt keine Divergenz der Rechtsprechung des I. Senats zur Rechtsprechung des IV. Senats des Bundesfinanzhofs vor. In dem hier vom Bundesfinanzhof entschiedenen Fall ist strittig, ob im Rahmen der Anwendung des

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Eisenbahn

Schweizer Grenzgängerregelung – und die Nichtrückkehrtage

Tage, an denen der Steuerpflichtige von einer Geschäftsreise aus dem Drittland tatsächlich an seinen Wohnsitz zurückkehrt, gehören nicht zu den Nichtrückkehrtagen i.S. des Art. 15a Abs. 2 Satz 2 des Abkommens zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Schweizerischen Eidgenossenschaft zur Vermeidung der Doppelbesteuerung auf dem Gebiete der Steuern vom Einkommen;

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Solothurn

Die schweizerische Zwischengesellschaft – und die Hinzurechnungsbesteuerung

Die Hinzurechnung von in den Wirtschaftsjahren 2004 bis 2006 erzielten Zwischeneinkünften i.S. des § 8 Abs. 1 AStG einer in der Schweiz ansässigen Zwischengesellschaft beschränkt zwar die Kapitalverkehrsfreiheit, ist aber gerechtfertigt und verstößt daher nicht gegen Unionsrecht. Sind unbeschränkt Steuerpflichtige an einer Körperschaft, Personenvereinigung oder Vermögensmasse im Sinne des Körperschaftsteuergesetzes,

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Frankfurt Skyline

Zwischeneinkünfte – und die Hinzurechnungsbesteuerung im Drittstaatenfall

Sind die Voraussetzungen der Hinzurechnungsbesteuerung gemäß § 7 Abs. 1 AStG erfüllt, kommt der in § 7 Abs. 6 AStG enthaltenen Regelung über die Hinzurechnung von Zwischeneinkünften mit Kapitalanlagecharakter keine selbständige Bedeutung mehr zu. Wirtschaftlich zusammengehörende Tätigkeiten sind einheitlich unter § 8 Abs. 1 AStG zu subsumieren (funktionale Betrachtungsweise). Abweichendes

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Ungarisches Parlament

Zwischeneinkünfte einer ungarischen Konzerngesellschaft – und die Hinzurechnungsbesteuerung

Die Hinzurechnung von im Wirtschaftsjahr 2000 erzielten Zwischeneinkünften einer in Ungarn tätigen Zwischengesellschaft wird von der sog. Standstill-Klausel des Art. 57 Abs. 1 EG (jetzt: Art. 64 Abs. 1 AEUV) erfasst und verstößt daher nicht gegen die Kapitalverkehrsfreiheit. Die Hinzurechnung von in den Wirtschaftsjahren 2001 bis 2003 erzielten Zwischeneinkünften einer

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Euroscheine

„Grenzüberschreitende Dreieckskonstellationen“ – und der Verzicht auf die Darlehenszinsen

Für das Vorliegen einer Geschäftsbeziehung i.S. des § 1 Abs. 4 AStG kommt es seit der Neufassung durch das Steuervergünstigungsabbaugesetz nicht mehr darauf an, ob die Darlehensnehmerin ihre unternehmerische Funktion mangels Eigenkapitalausstattung nicht erfüllen könnte. Wird die Einkünftekorrektur nach § 1 Abs. 1 AStG auf einen Zinsverzicht gegenüber einer ausländischen

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Bundesfinanzhof (BFH)

Doppelbesteuerung – und das Verständigungsverfahren nach dem EU-Schiedsübereinkommen

Das Verständigungs- und Schlichtungsverfahren nach dem EU-Schiedsübereinkommen hat obligatorischen Charakter, es führt daher bei Vorliegen der Voraussetzungen zwingend zur Beseitigung der Doppelbesteuerung. Wenn durch ein Gerichts- oder Verwaltungsverfahren endgültig festgestellt ist, dass eines der beteiligten Unternehmen durch Handlungen, die eine Gewinnberichtigung zur Folge haben, einen empfindlich zu bestrafenden Verstoß gegen

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Das im Konzernverbund gewährte unbesicherte Darlehen

Der Ansatz eines Risikozuschlags bei der Bemessung des Zinssatzes für ein im Konzernverbund gewährtes unbesichertes Darlehen ist grundsätzlich als fremdüblich i.S.d. § 1 Abs. 1 AStG anzusehen. Von einer Fremdunüblichkeit ist nur auszugehen, wenn ein fremder Dritter angesichts der tatsächlichen Gegebenheiten des konkreten Einzelfalls einen Zinszuschlag nicht für erforderlich erachtet

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Wien

Ausgefallene Darlehensforderungen bei der österreichischen Tochtergesellschaft – und die außensteuerliche Einkünftekorrektur

Die nicht ausreichende Besicherung eines Darlehens oder eines Regressanspruchs aus der Inanspruchnahme einer Bürgschaft gehören grundsätzlich zu den nicht fremdüblichen „Bedingungen“ i.S. des § 1 Abs. 1 AStG. Gleiches gilt für Art. 9 Abs. 1 OECD-MustAbk (hier: Art. 9 Abs. 1 DBA-Österreich 2000). Art. 9 Abs. 1 OECD-MustAbk (hier: Art.

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Teilwertabschreibung unbesicherter Forderungen aus Konzernlieferbeziehungen – und die Einkünftekorrektur nach dem Außensteuergesetz

Die fehlende Besicherung einer Forderung aus Lieferbeziehungen gehört grundsätzlich zu den nicht fremdüblichen „Bedingungen“ i.S. des § 1 Abs. 1 AStG. Gleiches gilt für Art. 9 Abs. 1 OECD-MustAbk (hier: Art. 9 DBA-China 1985). Art. 9 Abs. 1 OECD-MustAbk (hier: Art. 9 DBA-China 1985) beschränkt den Korrekturbereich des § 1

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Einkünfte einer ausländischen Gesellschaft – und die Bindungswirkung eines Feststellungsbescheids

Die in einem Feststellungsbescheid i.S. des § 18 Abs. 1 Satz 1 AStG enthaltene Regelung, dass Einkünfte einer ausländischen Gesellschaft bei einem unbeschränkt steuerpflichtigen Gesellschafter gemäß § 7 Abs. 1 AStG steuerpflichtig sind, ist für die Steuerfestsetzung des unbeschränkt steuerpflichtigen Gesellschafters bindend (§ 182 Abs. 1 AO). Bei Bestandskraft des

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Die grenzüberschreitende Betriebsaufspaltung – nur bei Schmälerung des inländischen Steueraufkommens?

Der Bundesfinanzhof hat in einem bei ihm anhängigen Verfahren das Bundesministerium der Finanzen aufgefordert, dem Verfahren beizutreten und zu folgenden Fragen Stellung zu nehmen: Sind die Grundsätze der Betriebsaufspaltung in grenzüberschreitenden Sachverhalten nur dann anzuwenden, wenn es zu einer Schmälerung des inländischen Steueraufkommens kommt? Welche Folgerungen ergeben sich hieraus für

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Der Lichtdesigner als werkschaffender Künstler – und die Einkunftsbesteuerung nach den Doppelbesteuerungsabkommen

Ein Lichtdesigner ist werkschaffend (im Sinne einschlägiger Doppelbesteuerungsabkommen) tätig, wenn er das später zur Aufführung gebrachte Lichtdesign vorab entwickelt und sein Werk sodann vor der eigentlichen Aufführung lediglich an die lokalen Verhältnisse anpasst, ohne noch im Rahmen der (späteren) Aufführungen auf das Werk Einfluss zu nehmen. Anders ist es dann,

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Auslegung eines Doppelbesteuerungsabkommens – und der neue OECD-Musterkommentar

Welchen Einfluss hat eine Änderung des OECD-Musterkommentars auf die Auslegung von Doppelbesteuerungsabkommen? Mit dieser Frage hatte sich aktuell der Bundesfinanzhof zu befassen: Es widerspricht der ständigen Spruchpraxis des Bundesfinanzhofs, im Sinne einer dynamischen Abkommensauslegung der späteren Fortentwicklung oder Änderung von OECD-Verlautbarungen eine streitentscheidende Bedeutung für das Verständnis bereits zuvor verhandelter

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Quellensteuer auf ausländische Zinseinkünfte – und die Teilwertabschreibung

In die Bemessung des Anrechnungshöchstbetrags nach § 34c Abs. 1 Satz 4 EStG können auch Wertveränderungen des Vermögensstamms eingehen. Falls und soweit die Voraussetzungen für diese Teilwertabschreibungen vorgelegen haben, sind diese von den ausländischen Einkünften der Anlegerin zur Ermittlung des Anrechnungshöchstbetrags abzuziehen. Durch den ausdrücklichen Bezug in § 34c Abs.

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Portugiesische Zinseinkünfte – und die Anrechnung der portugisischen Quellensteuer

Ob Betriebsausgaben und Betriebsvermögensminderungen mit den den ausländischen Einkünften zugrunde liegenden Einnahmen i.S. des § 34c Abs. 1 Satz 4 EStG in wirtschaftlichem Zusammenhang stehen, bestimmt sich nach dem Veranlassungsprinzip. In die Bemessung des Anrechnungshöchstbetrags nach § 34c Abs. 1 Satz 4 EStG können auch Wertveränderungen des Vermögensstamms eingehen. Für

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Bundesfinanzhof (BFH)

Steuerfreistellung von Gewinnausschüttungen aufgrund eines DBA – und das europäische Unionsrecht

§ 8b Abs. 6 Nr. 1 KStG 1999 i.d.F. bis zur Änderung durch das StSenkG, der für den Fall, dass Gewinnanteile, die von einer ausländischen Gesellschaft ausgeschüttet werden, von der Körperschaftsteuer befreit sind, vorsieht, dass ausschüttungsbedingte Teilwertabschreibungen bei der Gewinnermittlung nicht zu berücksichtigen sind, ist unionsrechtlich ausschließlich an der Niederlassungsfreiheit

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Bundesfinanzhof (BFH)

Geschäftsführervergütung einer luxemburgischen S.a.r.l. – und die deutsche Einkommensteuer

Ein in Luxemburg tätiger, aber in Deutschland wohnender Arbeitnehmer erzielt Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit gemäß § 19 EStG, für die das Besteuerungsrecht gemäß Art. 10 DBA-Luxemburg 1958/1973 Deutschland zusteht, soweit die Tätigkeit im Inland ausgeübt wurde. Bei der Frage, ob der Geschäftsführer einer luxemburgischen S.a.r.l. nach dem Gesamtbild der Verhältnisse

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Einkünften aus aktiven EU-Betriebsstätten – und der deutsche Progressionsvorbehalt

Niederländische Einkünfte aus einer Tätigkeit als „Belastingadviseur“ sind nach dem Abkommen zwischen der Bundesrepublik Deutschland und dem Königreich der Niederlande zur Vermeidung der Doppelbesteuerung auf dem Gebiete der Steuern vom Einkommen; und vom Vermögen sowie verschiedener sonstiger Steuern und zur Regelung anderer Fragen auf steuerlichem Gebiete vom 16.06.1959 -DBA-Niederlande 1959-

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Verwaltungsgericht Köln / Finanzgericht Köln

Hinzurechnungsbesteuerung – auf dem Luxemburger Prüfstand

Der Bundesfinanzhof sieht es als zweifelhaft an, ob die sog. Hinzurechnungsbesteuerung von Zwischeneinkünften mit Kapitalanlagecharakter in Drittstaatensachverhalten vollständig mit dem Unionsrecht vereinbar ist. Er hat daher in einem Verfahren zu einer Zwischengesellschaft mit Sitz in der Schweiz den Gerichtshof der Europäischen Union zur Vorabentscheidung dieser Streitfrage angerufen. Mithilfe der Hinzurechnungsbesteuerung

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Zuordnung von Sonderbetriebsvermögen II – zu einem in den Niederlanden ansässigen Gesellschafter

Der Anwendung der Grundsätze zur Zuordnung von Sonderbetriebsvermögen zu mittelbaren Gesellschaftern einer Personengesellschaft steht nicht entgegen, dass es sich bei der Obergesellschaft um eine Personengesellschaft niederländischen Rechts (commanditaire vennootschap -CV-) handelt. Zum einen sind § 15 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 EStG und die Rechtsprechung zur steuerlichen Behandlung von

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Die in den USA gezahlte Quellensteuer auf Versicherungsleistungen – und die Erbschaftsteuer

Die vom Erwerber in den USA auf eine Versicherungsleistung gezahlte Quellensteuer („Federal Income Tax Withheld“) ist weder nach § 21 ErbStG noch nach den Vorschriften des DBA USA-Erb auf die deutsche Erbschaftsteuer anzurechnen. Von der Versicherungssumme ist die einbehaltene Quellensteuer als Nachlassverbindlichkeit abzuziehen, wenn die Quellensteuer deshalb erhoben wird, weil

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Kein „Double Irish“ für Apple

Nach einer Entscheidung der Europäischen Kommission hat Irland dem Apple-Konzern unzulässige Steuervergünstigungen von bis zu 13 Mrd. € gewährt. Dies ist nach den EU-Beihilfevorschriften unzulässig, weil Apple dadurch wesentlich weniger Steuern zahlten musste als andere Unternehmen. Irland muss die rechtswidrige Beihilfe nun zurückfordern. Die Mitgliedstaaten dürfen einzelnen Unternehmen keine steuerlichen

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